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Starke Position ist politisch gewollt

SBK-Präsident Dr. Gert Hoffmann und SBK-Direktor Tobias Henkel (rechts). Foto: Peter Sierigk
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Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz kontert den Vorwurf des Paradigmenwechsels durch den Landesrechnungshof.

Den vom Landesrechnungshof erhobenen Vorwurf, die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK) handle durch einen „Paradigmenwechsel“ in den vergangen Jahren quasi rechtswidrig und gebe unverhältnismäßig viel Geld aus, haben SBK-Präsident Dr. Gert Hoffmann und SBK-Direktor Tobias Henkel in einer Pressekonferenz entschieden zurückgewiesen. „Wir wahren und fördern die kulturellen und historischen Belange des ehemaligen Landes Braunschweig, und so steht es wortgleich auch im Gesetz“, betonte Hoffmann. Die SBK sei von Anfang an als starke braunschweigische Stimme politisch gewollt gewesen und so versteht sie sich auch.

Hoffmann und Henkel sehen also keinen Anlass, die Ausrichtung oder die  öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten der Stiftung – wie vom Landesrechnungshof kritisiert – etwa in Walkenried, am Kaiserdom in Königslutter oder bei den produzierten Medien wie dem Magazin „Vierviertelkult“ oder beim Nachrichten-Stiftungsportal „Der Löwe“, das die SBK gemeinsam mit der Braunschweigischen Stiftung und der Richard Borek Stiftung betreibt, zu ändern. Warum auch, schließlich erhalten sie breite Rückendeckung durch Landesregierung und Politik.

Hoffmann betonte aber auch, dass die Kritik des Landesrechnungshofs an einzelnen haushaltstechnischen Punkten berechtigt sei und die Mängel beseitigt würden. Dabei handele es sich aber lediglich um buchhalterische Fragen, bekräftigte Henkel. Hoffmann bezeichnete das als „ganz normalen Vorgang“, der auch nicht sonderlich aufregend sei. Es gehe im Wesentlichen darum, ob alles den richtigen Kostenstellen zugeordnet worden sei. Unter dem Strich ändere sich nichts, die Zahlen sind uneingeschränkt korrekt.

Hoffmann verwies im Zusammenhang mit dem vom Landesrechnungshof erstaunlicherweise aufgeworfenen und kritisierten „Paradigmenwechsel“ auf das Gesetz über die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, das der Niedersächsische Landtag am 16. Dezember 2004 beschlossen hatte, das die Grundlage allen SBK-Handelns ist. Hintergrund dafür war seinerzeit die Auflösung der Bezirksregierungen in Niedersachsen und die Befürchtungen aus Braunschweig, regionale Identität könnte in einem zentralistisch strukturierten Niedersachsen untergehen. Dieser Sorge wurde damals bewusst und von allen relevanten politischen sowie gesellschaftlichen Kräften mit der Gründung SBK wirkungsvoll entgegengewirkt.

Mit dem Zusammenführen der Teilvermögen Braunschweigischer Vereinigter Kloster- und Studienfonds sowie der Braunschweig-Stiftung sei, so Hoffmann, unter dem Dach der SBK tatsächlich etwas ganz Neues entstanden, das gerade die braunschweigischen Interessen aktiv und kraftvoll wahren und umsetzen soll. Insofern habe es tatsächlich den Paradigmenwechsel im Vergleich zu den Zeiten der Bezirksregierung gegeben. Der sei aber gewollt, keine Anmaßung der SBK und deswegen eben auch nicht durch den Landesrechnungshof zu kritisieren.

Das belegt unter anderem auch eine gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Lothar Hagebölling zur rechtlichen Eigenständigkeit der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz und zur Unabhängigkeit ihrer Stiftungsverwaltung. Darin heißt es: „Mit Blick auf den Inhalt der Stiftungsaufgaben ging es dem Gesetzgeber also nicht um eine bloße Fortsetzung und Aktualisierung der historischen Fördertatbestände. Vielmehr wollte der Niedersächsische Landtag die neue Stiftung als institutionalisierte zentrale Wahrerin der kulturellen und historischen Belange des ehemaligen Landes Braunschweig aufgestellt wissen.“

Diese neue Rolle füllt die SBK nun mit Stolz und großem Erfolg aus und erhält dafür Lob und Anerkennung. So sagte Ministerpräsident Stephan Weil, anlässlich des zehnjährigen Bestehens der SBK im März 2015: „Die Stiftung ist ein lebendiges Beispiel dafür, dass Tradition und Moderne, Zukunftsorientierung und Historie keine Gegensätze sind. Für ihre wertvolle Arbeit ist das Land Niedersachsen der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz zu besonderem Dank verpflichtet.“

Und Wissenschaftsministerin Dr. Gabriele Heinen-Kljajić meinte zeitgleich ebenfalls im Stiftungsmagazin „Vierviertelkult“: „Gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen sowie die Verteidigung von Werten wie Freiheit, auch Religionsfreiheit, wie Sicherheit, Gemeinwohl und Demokratie ist in unserer sich immer stärker diversifizierenden Gesellschaft wichtiger denn je. Dies zu fördern und zu begleiten ist eine der vornehmsten Aufgaben einer Kulturstiftung.“

Nach Auffassung von SBK-Präsident Hoffmann und des Stiftungsrates seien, so heißt es in einer Pressemitteilung, also nicht etwa eine Reduzierung, Einschränkung oder gar ministerielle Kontrolle der Stiftung angesagt, sondern eher eine Stärkung und Ausbau ihrer Selbständigkeit, um den gesetzliche Auftrag voll zu erfüllen. Die SBK geht aus der Debatte um die Kritik des Landesrechnungshofs offensichtlich gestärkt hervor.

Zur vollständigen Pressemitteilung der SBK hier

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