Braun­schweiger Herzog erließ das erste deutsche Natur­schutz­ge­setz

Der Goethesaal mit seinem 2020 umgesetzten LED-Lichtkonzepts. Foto: Jan Reichel / Rübeländer Tropfsteinhöhlen
Der Goethesaal mit seinem 2020 umgesetzten LED-Lichtkonzepts. Foto: Jan Reichel / Rübeländer Tropfsteinhöhlen

Rudolf August bestimmte die Baumanns­höhle im Harz zum „sonder­baren Wunder­werk der Natur“

Eine Verord­nung des Braun­schweiger Herzogs Rudolf August (1627–1704) zum Schutz der Baumanns­höhle in Rübeland im Harz aus dem Jahr 1668 gilt für den Autor Steffen Kopetzky als „das erste Gesetz zum Schutz eines Natur­denk­mals im Deutschen Reich, vielleicht sogar auf der Welt“. Das schreibt er in seinem Buch „Die Harzreise“, in dem er Heinrich Heines Spuren folgt und an dessen gleich­na­migen, 1826 erschie­nenen Reise­be­richt anknüpft. „Man kann also durchaus behaupten, dass all die Natur­schutz­ge­biete, Natio­nal­parks und anderen gesell­schaft­li­chen Insti­tu­tionen, die versuchen, die Schöpfung zu bewahren, hier in Rübeland ihren Anfang genommen haben“, meint Kopetzky.

In Jahrtau­senden aufge­wachsen

Herzog Rudolf August ließ die Höhle mit einem Erlass vom 10. April schützen, nachdem Tropf­steine beschä­digt oder als Souvenirs entwendet worden waren. Der Erlass gilt als erstes Natur­schutz­ge­setz bezie­hungs­weise als früheste bekannte recht­liche Schutz­ver­ord­nung für ein Natur­denkmal. Er regelte den Zugang zur Höhle und den Umgang mit ihr und bewahrte so die Tropf­steine bis heute vor weiterer Zerstö­rung. Schon vor mehr als 350 Jahren wurde in der Baumanns­höhle deutlich, dass ein Naturraum Grenzen braucht, wenn er für kommende Genera­tionen erhalten bleiben soll.

„… Da man die verschie­denen Stalag­miten (darunter auch der wirklich verblüf­fend figürlich ausse­hende ‚Mönch‘) nicht berühren darf, sehen sie eben immer noch genauso aus wie an dem Tag, an dem sie zum ersten Male erblickt worden waren, denn ihre Verän­de­rung, ihr weiteres Aufwachsen, braucht Jahrtau­sende. Für sie sind wir nur Eintags­fliegen“, formu­liert Steffen Kopetzky.

Höhlen­zu­gang gesichert

Herzog Rudolf August bestimmte, dass die Höhle ein „sonder­bares Wunder­werk der Natur“ sei, in dem nichts zerstört werden dürfe. Zudem durfte kein „fremdes loses Gesindel“ die Höhle unbemerkt betreten. Um das zu erreichen, setzte er den Rübeländer Bergmann Hans Jürgen Becker als offizi­ellen Aufseher ein. Er gilt damit als einer der ersten Höhlen­führer und Natur­schützer weltweit. Da Verbote allein die Besucher nicht abhielten, ließ der Herzog zwanzig Jahre später den Höhlen­zu­gang mit einer festen Tür sichern, um unbefugten Zutritt zu verhin­dern.

Die Baumanns­höhle war schon vor dem Erlass überre­gional bekannt. 1565 wurde sie erstmals urkund­lich erwähnt; seit 1646 finden organi­sierte Führungen in der Höhle statt. Damit ist sie die älteste Schau­höhle Deutsch­lands. Matthäus Merians Werk „Topogra­phia Germaniae“ widmete der Höhle zwei Texte: 1650 erschien einer im Band „Obersachsen“, vier Jahre später ein weiterer im Band „Braun­schweig und Lüneburg“. Die Ausgabe von 1654 enthielt auch Kupfer­stiche. Eine davon zeigt das Innere der Höhle und gilt als die älteste realis­ti­sche Abbildung des Inneren einer natür­li­chen Höhle.

Der Goethesaal mit neutraler Beleuchtung. Foto: Jan Reichel / Rübeländer Tropfsteinhöhlen an.
Der Goethe­saal mit neutraler Beleuch­tung. Foto: Jan Reichel / Rübeländer Tropf­stein­höhlen an.

Heine war in der Biels­höhle

Heinrich Heines Harzreise führte den Dichter später nach Rübeland. Er besuchte jedoch nicht die Baumanns­höhle, sondern die benach­barte Biels­höhle. Steffen Kopetzky schildert diesen Besuch in seiner Harzreise und erinnert an Heines eigen­wil­ligen Blick auf die unter­ir­di­sche Welt. Heute ist die Biels­höhle für Gäste gesperrt und dient Fleder­mäusen als wichtiger Rückzugs­raum. Auf der gegen­über­lie­genden Seite ist mit der Hermanns­höhle seit 1890 eine zweite Schau­höhle öffent­lich zugäng­lich.

„Ich versah mich mit einem Führer, drei Leuchtern und einer Schürze, die mich vor dem Tropf­wasser schützen sollte, und wir stiegen hinab in das feuchte, dunkle Reich. Ein wunder­barer Anblick! Wir wandelten durch eine lange Reihe von unter­ir­di­schen Grotten, wo die Natur sich in den seltsamsten Gestalten und Formen verstei­nert hat. … Es ist eine schau­er­lich-schöne Unterwelt, und man atmet doch wieder freier, wenn man aus diesen düsteren Klüften herauf­steigt an das goldene Licht des Tages und das freund­liche Grün der leben­digen Bäume erblickt“, schrieb Heine über seine Erkundung der Biels­höhle.

800 Meter langer Weg

Heute führt ein rund 800 Meter langer Weg durch die Baumanns­höhle. Mehrere hundert Treppen­stufen überwinden die Höhen­un­ter­schiede zwischen den einzelnen Hohlräumen. Mit etwa 40 mal 60 Metern ist der Goethe­saal der größte Raum der Höhle; er öffnet sich wie ein unter­ir­di­scher Saalbau. Dort gibt es einen künst­li­chen See, den Wolfgangsee, und eine Natur­bühne für Theater und Konzerte. Der Name erinnert an Johann Wolfgang von Goethe, der die Baumanns­höhle auf seinen Harzreisen 1777, 1783 und 1784 besuchte und erforschte.

Fakten

Rübeländer Tropf­stein­höhlen (Harz)

38889 Oberharz am Brocken OT Rübeland

Öffnungs­zeiten der Baumanns­höhle: täglich von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr.

Eintritt inklusive Führung: Erwach­sene 10,50 Euro; Kinder von 4 bis 14 Jahren 7,50 Euro.

Die Bücher

Steffen Kopetzky: Die Harzreise. Eine Deutsch­lan­d­er­kun­dung (gebundene Ausgabe, 2026). Rowohlt Berlin, 23 Euro, ISBN: 978–3‑7371–0256‑8

Heinrich Heine: Die Harzreise (Reclams Universal-Biblio­thek, Taschen­buch). Philipp Reclam jun., 4,80 Euro, ISBN 978–3‑15–002221‑4

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