Schei­dender Präsident zieht Bilanz

Dr. Gert Hoffmann, Präsident der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, zog am Freitag Bilanz seiner 12-jährigen Amtszeit. Foto: Peter Sierigk
Dr. Gert Hoffmann, Präsident der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, zog am Freitag Bilanz seiner 12-jährigen Amtszeit. Foto: Peter Sierigk

„Die SBK ist unersetz­lich und unver­zichtbar“

Dr. Gert Hoffmann gibt am 30. Juni nach mehr als 12 Jahren Amtszeit sein Amt als Präsident der Stiftung Braun­schwei­gi­scher Kultur­be­sitz an Oberbür­ger­meister Ulrich Markurth ab. Die Überga­be­ver­an­stal­tung findet am 30.6. um 17.00 Uhr im berühmten Ritter­saal der rekon­stru­ierten Burg Heinrichs des Löwen am Burgplatz statt. Aus diesem Anlass zog er jetzt vor den Vertre­tern der Medien eine Bilanz und gab einen Überblick über aktuelle Probleme und Ausblicke.

„Die SBK ist für unsere Region, für das Alte Land Braun­schweig, unersetz­lich und damit unver­zichtbar – wenn es sie nicht gäbe, müsste man sie erfinden und neu konsti­tu­ieren“, meinte der Präsident in einer summa­ri­schen Schluss­be­trach­tung. „Aber zum Glück gibt es sie, und zwar aufgrund einer klugen Entschei­dung von Herzog Julius 1569 und dann aufgrund einer ebenso klugen Entschei­dung des Nieder­säch­si­schen Landtages im Jahre 2004“, stellte Dr. Hoffmann fest.

Die SBK geht zurück auf den Braun­schwei­gi­schen Verei­nigten Kloster- und Studi­en­fonds, den jener Herzog aus säkula­ri­siertem Kloster- und Studi­en­ver­mögen errich­tete und der zusammen mit der knapp 400 Jahre später gegrün­deten Braun­schweig-Stiftung die Grundlage des großen land- und forst­wirt­schaft­li­chen Vermögens sowie der Erbbau­rechte (rund 260 Mio. Euro) der SBK bildet, das zusammen mit dem inzwi­schen auch beträcht­li­chen Geldver­mögen (rund 26 Mio. Euro) die Möglich­keit bietet, nicht nur das der Stiftung anver­traute, große Kultur­ver­mögen im alten Land Braun­schweig zu erhalten, sondern auch Jahr für Jahr mittler­weile rund 3 Mio. Euro an Förder­mit­teln auszu­rei­chen.

Die SBK sei zusätz­lich das Ergebnis einer klugen Entschei­dung von Landtag und Landes­re­gie­rung im Jahre 2004, aus Anlass der Abschaf­fung der ebenfalls tradi­ti­ons­rei­chen Bezirks­re­gie­rung Braun­schweig, gewis­ser­maßen zum Ausgleich dafür die Braun­schwei­gi­schen Stiftungen neu aufzu­stellen, ihnen eine neue Rolle zuzuweisen und ihnen mit der SBK nunmehr eine neues Gesicht und größeres Gewicht zu geben.

Dr. Hoffmann erinnerte daran, dass bis zum Jahre 2004 jahrhun­der­te­lang die beiden Teilver­mögen nie eigen­ständig waren, sondern stets nur „nebenbei“ von der Landes­ver­wal­tung – zuletzt der Bezirks­re­gie­rung – geführt und verwaltet wurden. Erst als die Bezirks­re­gie­rung Braun­schweig im Zuge einer landes­weiten Verwal­tungs­re­form abgeschafft und dies im Braun­schweiger Land vor allem durch ihn selbst heftig kriti­siert wurde, entschloss sich die Landes­po­litik aufgrund von Initia­tiven regio­naler Landtags­ab­ge­ord­neter und der Stadt Braun­schweig, die beiden Stiftungs­ver­mögen zu einer neuen, selbstän­digen Einheit zusam­men­zu­fassen und völlig neu zu positio­nieren. Nach dem Willen der Initia­toren sollte „dem regio­nalen Bedürfnis nach einer rechtlich eigen­stän­digen und von der sonstigen Landes­ver­wal­tung unabhän­gigen Stiftungs­ver­wal­tung Rechnung getragen werden“, zitierte der Präsident aus der damaligen Geset­zes­be­grün­dung.

Diese Eigen­stän­dig­keit und Unabhän­gig­keit brachte der Landtag damals dadurch zum Ausdruck, dass er erstmalig mit dem „Stiftungsrat“ ein starkes Selbst­ver­wal­tungs­organ des Braun­schweiger Landes für sein Vermögen schuf und mit dem ebenfalls neuge­schaf­fenen „Präsi­denten“ einen reprä­sen­ta­tiven Vertreter für diese Insti­tu­tion, der sie „stark und wahrnehmbar“ (so Dr. Hoffmann) überall im Braun­schweiger Land und darüber hinaus, vor allem nach Hannover, reprä­sen­tieren sollte. Dazu kam die neue Position eines Direktors als dem eigent­li­chem Macher und Treiber der neuen Einrich­tung. „Dass wir gleich am Anfang in einer der ersten Entschei­dungen Tobias Henkel zu unserem Direktor gemacht haben, war eine der besten und bis heute wirksamen Entschei­dungen, die wir im Stiftungsrat getroffen haben“, erinnerte sich Dr. Hoffmann. Wie früher in der sogenannten „Zweiglei­sig­keit“ der Kommu­nal­ver­fas­sung in Stadt und Kreis, hätten Henkel und er nach seiner Einschät­zung ein gutes Gespann mit der richtigen Aufga­ben­ver­tei­lung abgegeben, und so die neue Insti­tu­tion recht schnell nach außen sichtbar und wirksam gemacht.

Zugege­be­ner­maßen habe in der Zeit, in der er das Präsi­den­tenamt als Nebenamt neben seinem Oberbür­ger­meis­teramt ausgeübt habe, diese Position noch nicht so im Lichte der Öffent­lich­keit gestanden und volle Beachtung gefunden. Das habe nahege­legen, da er als Oberbür­ger­meister zu jener Zeit mit vielen anderen großen Projekten ständig öffent­lich präsent war, und daher sich mit seiner Person ausschließ­lich die Funktion des Oberbür­ger­meis­ters verbunden habe. Nachdem er aber jetzt nach dem Ausscheiden aus dem Rathaus noch drei Jahre ausschließ­lich dieses Präsi­den­tenamt ausge­füllt habe, sei es nach allge­meiner Meinung im Bewusst­sein der Öffent­lich­keit anders und festver­an­kert worden. Nach seiner Einschät­zung werde das deshalb jetzt auch so bleiben und das Präsi­den­tenamt der SBK als eigen­stän­dige, wichtige Funktion im Lande weiter wahrge­nommen, auch wenn es jetzt wieder „nur“ im Nebenamt des Braun­schweiger Oberbür­ger­meis­ters ausgeübt werde. „Diese Kombi­na­tion hat wie alles im Leben Vor- und Nachteile. Der große Vorteil liegt daran, dass der Oberbür­ger­meister von Braun­schweig sein großes Prestige und Gewicht für die SBK so in die Waagschale werfen kann und zugleich gestützt auf den großen Apparat der Stadt­ver­wal­tung auch politisch mit seinen exzel­lenten Verbin­dungen sehr wirksam sein kann“, meint Dr. Hoffmann. Deshalb habe er Ulrich Markurth vorge­schlagen und auch einstim­mige Unter­stüt­zung im Stiftungsrat dafür gefunden.

In seiner Bilanz erinnerte Hoffmann an die beiden Großvor­haben seiner Amtszeit: die abgeschlos­sene Sanierung und Restau­rie­rung des Kaiser­doms in Königs­lutter (9 Mio. Euro) und die noch nicht abgeschlos­sene Sanierung des UNESCO-Welterbes Kloster Walken­ried (3,5 Mio. Euro bisher). Das seien gewis­ser­maßen „die Leucht­türme“ der SBK und ihrer Arbeit gewesen und geblieben.

Seit ihrer Errich­tung habe die Stiftung ihre jährli­chen Förde­rungen konti­nu­ier­lich ausbauen können. Aus den Erträg­nissen des Braun­schwei­gi­schen Verei­nigten Kloster- und Studi­en­fonds unter­stütze die SBK kirch­liche, kultu­relle sowie soziale Projekte (Gesamt­summe 2005: 1.266.000 Euro; 2016: 1.740.000 Euro) und aus den Erträg­nissen der Braun­schweig-Stiftung das Braun­schwei­gi­sche Landes­mu­seum, das Staats­theater Braun­schweig und die Techni­sche Univer­sität Braun­schweig (Gesamt­summe 2005: 1.015.000 Euro; 2016: 1.389.800 Euro).

Projekt­för­de­rungen aus den Teilver­mögen:

Projektförderungen aus den Teilvermögen
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