Hoffmann: „Man will uns klein­halten.“

Das Haus der Stiftungen, in dem unter anderen auch die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz untergebracht ist. Foto: Andreas Greiner-Napp
Das Haus der Stiftungen, in dem unter anderen auch die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz untergebracht ist. Foto: Andreas Greiner-Napp

Zum seinem Jahres­be­richt 2017 hat der Landes­rech­nungshof eine Presse­mit­tei­lung veröf­fent­licht, die die Arbeit der Stiftung Braun­schwei­gi­scher Kultur­be­sitz (SBK) kriti­siert. Wie schon im Vorjahr, gehe auch in diesem Jahr die Bewertung dieser Arbeit von einer falschen Rechts­auf­fas­sung aus, sagt Stiftungs­prä­si­dent Dr. Gert Hoffmann.

In einer Mittei­lung der SBK zu, Jahres­be­richt des Landes­rech­nungs­hofes kriti­sierten der Präsident sowie SBK-Direktor Tobias Henkel den ungewöhn­lich polemi­schen Stil, den die Landes­be­hörde schon mit der Überschrift „Man gönnt sich ja sonst nichts“ über ihrer Presse­mit­tei­lung n den Tag legt. Sie erklärten dazu: “Es wird wieder einmal deutlich, dass es vor allem um einen erheb­li­chen Dissens über die gesetz­liche Aufga­ben­zu­wei­sung an die SBK seit 2005 geht. Der Rechnungshof will nicht zur Kenntnis nehmen, dass der Landtag 2005 der SBK im Vergleich zu dem früheren Status der Vermö­gens­ver­wal­tung der Stiftungen eine viel weiter­ge­hende Aufga­ben­stel­lung einge­räumt hat, nämlich die kultu­rellen und histo­ri­schen Belange des ehema­ligen Landes Braun­schweig zu wahren und zu fördern (§ 3 Abs. 1 Errich­tungs­ge­setz der SBK).”

Damit sei politisch bewusst ein Ausgleich zur Abschaf­fung der Bezirks­re­gie­rung gewollt worden. Dieser Auftrag habe nach Auffas­sung des Stiftungs­rates eben auch einen größeren Aufwand an Öffent­lich­keits­ar­beit, Reprä­sen­ta­tion und Wirkung regional und überre­gional zur Folge. Henkel: “Die positive Resonanz gibt der SBK dabei Recht.”

“Völlig falsch ist der Eindruck, dass darunter die Desti­na­täre des Teilver­mö­gens Braun­schweig-Stiftung – also das Braun­schwei­gi­sche Landes­mu­seum, das Staats­theater Braun­schweig und die Techni­sche Univer­sität Braun­schweig – oder die vielen kirch­li­chen, kultu­rellen oder sozialen Projekt­för­de­rungen aus dem Teilver­mögen Braun­schwei­gi­scher Verei­nigter Kloster- und Studi­en­fonds gelitten hätten. Im Gegenteil: Die SBK konnte ihre Förder­tä­tig­keit zu Gunsten der vielen Partner in der ganzen Region in den letzten zwölf Jahren weiter ausbauen”, erklären Hoffmann und Henkel.

Die SBK räumt aber ein, dass es im Zuge des in der Tat enormen Zuwachses an Aufgaben und Arbeit zu Unzuläng­lich­keiten und Fehlern in der Hektik des Tages­ge­schäfts gekommen ist. Dies wird abgestellt – unter anderem auch dadurch, dass die SBK jetzt endlich in die Lage versetzt wird, im Hinblick auf ihre perso­nelle Ausstat­tung diesen Aufgaben gerecht werden zu können. Darauf hatte der Stiftungsrat seit längerem gedrungen. Ansonsten sieht die SBK jeder recht­li­chen Debatte über ihre Aufgaben und die Wahrneh­mung derselben gelassen entgegen.

Ein Rechts­gut­achten von Professor Dr. Lothar Hageböl­ling, das ihre Auffas­sung bestätigt, harrt schon seit längerem der substan­ti­ierten Befassung auch durch den Landes­rech­nungshof, bemängelt die SBK. Hageböl­ling hatte darin resümiert: „Mit Blick auf den Inhalt der Stiftungs­auf­gaben ging es dem Gesetz­geber also nicht um eine bloße Fortset­zung und Aktua­li­sie­rung der histo­ri­schen Förder­tat­be­stände. Vielmehr wollte der Nieder­säch­si­sche Landtag die neue Stiftung als insti­tu­tio­na­li­sierte zentrale Wahrerin der kultu­rellen und histo­ri­schen Belange des ehema­ligen Landes Braun­schweig aufge­stellt wissen.“

Stiftungsrat und Direktor appel­lieren an den Landes­rech­nungshof, sich damit nun inhalt­lich endlich eingehend ausein­an­der­zu­setzen und in Zukunft ausschließ­lich rechtlich zu argumen­tieren.

Präsident Dr. Gert Hoffmann, der bekannt­lich sein Amt am 30. Juni an Braun­schweigs Oberbür­ger­meister Ulrich Markurth übergibt, abschlie­ßend zu alledem: „Letztlich läuft es doch darauf hinaus: Man will uns klein­halten. Das habe ich nicht akzep­tiert, der Stiftungsrat auch nicht, und mein Nachfolger wird das auch nicht tun.“

Eine ergän­zende Stellung­nahme der SBK zu Einzel­punkten aus dem Bericht des Landes­rech­nungs­hofes:

1. Die Stiftung konze­diert, dass es bei der zeitnahen Abrech­nung von Ausgaben des Direktors ebenso Mängel gegeben hat wie bei bestimmten Buchungen. Diese Sachver­halte sind aller­dings bereits korri­giert und es ist für die Stiftung keinerlei Schaden entstanden. Ursäch­lich für die Mängel war bis heute die extreme Überbe­las­tung des Direktors aufgrund der neuen Aufga­ben­über­tra­gungen und der neuen Rolle der Stiftung. Diese Entwick­lung konnte nicht von einem entspre­chenden Perso­nal­auf­wuchs (so hat der Direktor bis heute keinen Vertreter) begleitet werden, weil dem landes­recht­liche Bestim­mungen bisher entge­gen­standen. Dies soll im Einver­nehmen mit der Landes­re­gie­rung jetzt durch eine gesetz­liche Änderung abgestellt werden.

2. Bestimmte Veran­stal­tungen der Stiftungs­be­leg­schaft zu kommu­ni­ka­tiven Zwecken und zur Förderung der Corporate Identity waren aus nachträg­li­cher Sicht zu aufwendig und wieder­holen sich nicht. Der Aufwand war aller­dings in Relationen zur Arbeit der Stiftung nur minimal.

3. Im Hinblick auf die Dienst­wa­gen­be­schaf­fung ist anzumerken, dass sich die Stiftung an der Richt­linie über die Dienst­kraft­fahr­zeuge in der Landes­ver­wal­tung orien­tiert, obwohl ihr deren Anwendung lediglich empfohlen wird. Wegen 9.000 ha Acker­fläche und 5.300 ha Wald benötigt ein Teil der Fahrzeuge ausrei­chend Boden­frei­heit. Berech­tigt ist die Kritik am Leasing eines BMW 530 x‑Drive Touring zu besonders günstigen Kondi­tionen. Dies entsprach nicht der Kfz-Richt­linie, da das Modell der oberen Mittel­klasse zuzurechnen ist und war mithin einzu­stellen. Maßgeb­lich für die Einhal­tung der Kfz-Richt­linie ist die Zuordnung zu einer Fahrzeug­klasse, nicht die mögli­cher­weise günsti­geren Kosten.

4. Natürlich ist die Tatsache, dass das Amt des Präsi­denten durch ihn selbst ehren­amt­lich, d.h. auch unent­gelt­lich wahrge­nommen wird, kein Grund, ihm für seine gesetz­lich vorge­ge­bene Arbeit nicht auch die erfor­der­li­chen sächli­chen und finan­zi­ellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch die erwähnte Halbtags­kraft, die notwendig wurde nachdem der Präsident sich nicht wie bisher als Oberbür­ger­meister zur Bewäl­ti­gung dieser Neben­tä­tig­keit auf den städti­schen Apparat stützen konnte. Bezüglich der zeitweisen, kurzfris­tigen und sehr gering­fü­gigen Inanspruch­nahme dieser Kraft für nicht unmit­telbar mit der Stiftung verbun­dene Zwecke („privat“) ist anzumerken, dass dieses in dem Übergangs­zeit­raum nach Abgabe des Haupt­amtes geschah, als es noch um Korre­spon­denz, Kontakte und Verbin­dungen aus der bishe­rigen Amtszeit ging. ‘Privat ’ im engeren Sinne war das nicht.

5. Anders als bereits in einigen Medien gemeldet, veran­stal­tete die SBK nicht die Geburts­tags­feier des Präsi­denten zu seinem 65. Geburtstag. Diese Feier fand gesondert und auf Kosten des Präsi­denten statt. Viel mehr veran­stal­tete die SBK zu seinen Ehren ein Symposium. Grußworte sprachen der Minis­ter­prä­si­dent und der Landes­bi­schof. Den (honorierten) Vortrag hielt Prof. Dr. Christoph Stölzl: „Histo­ri­scher Eigensinn – Die Bedeutung der deutschen Klein­staaten am Beispiel von Braun­schweig und Anhalt“. Unter den 250 Gästen waren sämtliche Reprä­sen­tanten des öffent­li­chen Lebens aus Politik, Wissen­schaft, Wirtschaft, Kultur und Medien. Eine ausführ­liche Bericht­erstat­tung erfolgte in den lokalen Medien und im Rahmen des Auftakt­heftes der Viertel­jah­res­schrift der SBK, „VIERVIERTELKULT“, mit dem Schwer­punkt „Region – Chance und Risiko“.

6. Anders als medial zum Teil behauptet fehlen „Braun­schweiger Kultur­schaf­fenden“ nicht Mittel durch angeblich zu hohe Verwal­tungs­aus­gaben der Stiftung. Anders als andere Förderer konnte die SBK ihre Förder­tä­tig­keit nicht nur halten, sie konnten im Interesse der kultu­rellen, kirch­li­chen und sozialen Projekte sowie des Braun­schwei­gi­schen Landes­mu­seums, des Staats­thea­ters und der Techni­schen Univer­sität ausgebaut werden.

7. Wenn rechts­auf­sicht­liche Maßnahmen ins Gespräch gebracht werden, muss gegenüber der Stiftung auch rechtlich argumen­tiert werden. Eine allge­meine Polemik reicht da nicht. Die Stiftung hat sich zu ihrer Rechts­auf­fas­sung mit einem Gutachten positio­niert und wartet auf die entspre­chende Stellung­nahme unter anderem des Rechnungs­hofes seit einiger Zeit. Sie ist gerne bereit, gegebe­nen­falls auch unter­schied­liche Rechts­auf­fas­sungen rechtlich auszu­tragen. Dabei geht es insbe­son­dere um ihre Eigen­stän­dig­keit und die selbst­ver­ant­wort­liche Gestal­tung ihrer Aufgaben und Ausgaben. Soweit dagegen buchungs­tech­ni­sche Fehler entstanden sind, sind die Mängel alle behoben und bedürfen keiner aufsichts­recht­li­chen Maßnahmen mehr.

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