Aldi wäre für Anpas­sungen offen gewesen

Der Aldi-Markt und das Gründerzeithaus. Foto: Der Löwe
Der Aldi-Markt und das Gründerzeithaus. Foto: Der Löwe

Der Discounter: Vorgaben zur Optik der Filiale an der Kasta­ni­en­allee gab es seitens des Bauamts nicht

Das äußere Erschei­nungs­bild des neuge­bauten Aldi-Markts an der Kasta­ni­en­allee hat nach unserem Bericht (https://www.der-loewe.info/wegwerfarchitektur-an-der-kastanienallee) sehr große Aufmerk­sam­keit erfahren. Die ableh­nende Haltung der Indus­trie­ar­chi­tektur an einer der schönsten Straßen Braun­schweigs mit vielen erhal­tenen histo­ri­schen Gebäuden war bei unseren Lesern nahezu einhellig. Andere Medien griffen unsere Kritik mit ähnlicher Resonanz auf. Wie konnte es dazu kommen, dass an dieser städte­bau­lich sensiblen Stelle eine moderne Außen­fas­sade aus Lochblech entstanden ist, die einem Einkaufs­zen­trum oder Gewer­be­park natürlich sehr gut zu Gesicht steht, aber eben nicht zwischen ein kleines Fachwerk­haus und ein schönes Gründer­zeit­haus passt. Wir klären auf:

Ortsbild nicht beein­träch­tigt?

Das sagt Paragraph 34 des Bauge­setz­buchs (BauGB) zur Zuläs­sig­keit von Vorhaben innerhalb der im Zusam­men­hang bebauten Ortsteile in Absatz 1: „Innerhalb der im Zusam­men­hang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund­stücks­fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschlie­ßung gesichert ist. Die Anfor­de­rungen an gesunde Wohn- und Arbeits­ver­hält­nisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beein­träch­tigt werden.“

Der Aldi-Markt und das Fachwerkhaus. Foto: Der Löwe
Der Aldi-Markt und das Fachwerk­haus. Foto: Der Löwe

Auf Nachfrage zur Bauge­neh­mi­gung hieß es seitens der Stadt: „Der Bauherr Aldi hatte einen Anspruch auf die Bauge­neh­mi­gung. Diese ist im Oktober 2024 erteilt worden.“ Das im Bauge­setz­buch gefor­derte „Einfügen“ entspräche nicht dem allge­meinen Sprach­ge­brauch – im Sinne eines harmo­ni­schen Gesamt­bildes, den unser Artikel betont habe. Vielmehr ginge es lediglich um die Einhal­tung des Umgebungs­rah­mens hinsicht­lich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise (in diesem Fall offene Bauweise, das heißt mit Grenz­ab­ständen) und der überbauten Grund­stücks­fläche. „Die Schönheit des Gebäudes oder die Dachform spielen keine Rolle und recht­fer­tigen nicht die Ablehnung des Bauan­trags. Natürlich berät die Stadt Bauherren auch gern bezüglich der Gestal­tung mit Blick auf den umlie­genden Stadtraum, wenn diese sich an sie wenden.“

Es gab keine Vorgaben

Ist das nicht verkehrte Welt? Die Kommune muss doch ein Interesse am äußeren Erschei­nungs­bild ihres Stadt­raums im Sinn eines harmo­ni­schen Ortsbilds haben und nicht der Bauherr. Auf Nachfrage teilt Aldi dazu mit: „Vorgaben zur Optik gab es seitens des Bauamts nicht. Wir haben den Markt dementspre­chend nach unserer aktuellen Baube­schrei­bung errichtet, die eine moderne Außen­fas­sade aus Lochblech vorsieht.“ Selbst­ver­ständ­lich passe Aldi das äußere Erschei­nungs­bild der Filialen dort an, wo immer dies gefordert würde. Aldis Discount-Prinzip bestehe aber grund­sätz­lich aus der Standar­di­sie­rung der Prozesse – so auch bei der Fassa­den­ge­stal­tung der Filialen. Aldi verweist auf besondere Standorte wie zum Beispiel in einer alten Scheune in Hamburg.

Ein in Braun­schweig ansäs­siger erfah­rener Architekt erläu­terte, dass es ungeachtet recht­li­cher Beurtei­lungen den Kommunen immer möglich sei, sich mit Bauherren über die an einem bestimmten Ort passende Gestal­tung ins Benehmen zu setzen. In der überra­genden Mehrzahl solcher Fälle komme man im Dialog dann zu Anpas­sungen und für beide Seiten befrie­di­genden Lösungen. Nur müsse dafür das Bauamt wenigs­tens die Initia­tive ergreifen. An der Kasta­ni­en­allee wäre das sicher zu erwarten gewesen.

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