Corona-Sonder­pro­gramm für Kultur

Blick in den Saal des LOT-Theaters. Foto: LOT
Blick in den Saal des LOT-Theaters. Foto: LOT

Zwei Förder­pa­kete mit zusammen 8,5 Millionen Euro im Land: Anträge für kleinere Summen bei der SBK

Mit dem Corona-Sonder­pro­gramm für gemein­nüt­zige Kultur­ein­rich­tungen und Kultur­ver­eine ist jetzt das zweite große, aktuelle Förder­pro­jekt von Land und Stiftung Braun­schwei­gi­scher Kultur­be­sitz auf den Weg gebracht worden. Bereits zuvor war das Corona-unabhän­gige Förder­pro­gramm für kleine Kultur­ein­rich­tungen bis zum 31. August verlän­gert worden. Insgesamt stehen für beide Pakete zusammen 8,5 Millionen Euro zur Bezuschus­sung bereit. Zielgruppe des neuen Förder­pa­kets sind die vielen Kultur­ein­rich­tungen in der Fläche, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaft­liche Schwie­rig­keiten geraten sind. Dazu gehören unter anderem sozio­kul­tu­relle Zentren, Heimat­ver­eine oder Freilicht­bühnen. Das Programm ist zunächst mit sechs Millionen Euro ausge­stattet.

Kultu­relle Vielfalt erhalten
„Wir wissen, dass die Not der Kultur­ein­rich­tungen groß ist. Ziel ist es, die Vielfalt des kultu­rellen Lebens in Nieder­sachsen zu erhalten“, sagt Landes-Kultur­mi­nister Björn Thümler (CDU). Antrags­be­rech­tigt sind ausschließ­lich als gemein­nützig anerkannte Einrich­tungen, die nachweis­lich durch Corona in Liqui­di­täts­eng­pässe geraten sind. Zuschuss­fähig sind unter anderem Betriebs­kosten, Mieten und andere unver­meid­bare Zahlungs­ver­pflich­tungen. Perso­nal­kosten können dagegen nicht gefördert werden.
Die Anträge müssen bis zum 15. Juli gestellt werden. Für Förde­rungen bis zu 8.000 Euro ist in den Städten Braun­schweig und Salzgitter sowie in den Landkreisen Helmstedt, Peine und Wolfen­büttel die Stiftung Braun­schwei­gi­scher Kultur­be­sitz (SBK) zuständig. Für höhere Förde­rungen ist das Minis­te­rium direkt der Ansprech­partner.

Anträge bis zu 100.000 Euro
Beim verlän­gerten, Corona-unabhän­gigen Inves­ti­ti­ons­pro­gramm für kleine Kultur­ein­rich­tungen stehen landes­weit 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die SBK vergibt die Förde­rungen im Braun­schwei­gi­schen zwischen 1.000 Euro und 25.000 Euro. Dafür stehen etwa 90.000 Euro zur Verfügung. Das Minis­te­rium für Wissen­schaft und Kultur (MWK) nimmt die Anträge für Projekte mit Förder­summen von mehr als 25.000 Euro bis zu 100.000 Euro entgegen.
Das Programm richtet sich an kleine Kultur­ein­rich­tungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeit­stellen verfügen. Das können zum Beispiel Heimat­ver­eine, Amateur­theater, Freilicht­bühnen, Freie profes­sio­nelle Theater, nicht­staat­liche Museen, sozio­kul­tu­relle Einrich­tungen, Kunst­ver­eine, Kunst­schulen, Musik­schulen oder Musik­zen­tren sein.

Bis zu 75 Prozent Zuschuss
Gefördert werden unter anderem bauliche Maßnahmen inklusive Erhal­tungs­maß­nahmen, digitale Infra­struktur und Veran­stal­tungs­technik. Die Förder­quote für eine Maßnahme kann jeweils bis zu 75 Prozent der förder­fä­higen Gesamt­kosten betragen. Nicht gefördert werden unter anderem Perso­nal­kosten, laufende Sachkosten und der Erwerb von Immobi­lien.
Voraus­set­zung für eine Förderung durch die Stiftung Braun­schwei­gi­scher Kultur­be­sitz ist ein schrift­li­cher Antrag mit genauer Projekt­be­schrei­bung und detail­liertem Ausgaben- und Finan­zie­rungs­plan.

Mehr Infor­ma­tionen unter:
www.sbk-bs.de
www.mwk.niedersachsen.de

Kontakt:
Stiftung Braun­schwei­gi­scher Kultur­be­sitz Löwenwall 16 38100 Braun­schweig
Tel. 0531/ 707 42 E‑Mail: info@sbk.niedersachsen.de

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