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Corona-Sonderprogramm für Kultur

Blick in den Saal des LOT-Theaters. Foto: LOT
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Zwei Förderpakete mit zusammen 8,5 Millionen Euro im Land: Anträge für kleinere Summen bei der SBK

Mit dem Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine ist jetzt das zweite große, aktuelle Förderprojekt von Land und Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz auf den Weg gebracht worden. Bereits zuvor war das Corona-unabhängige Förderprogramm für kleine Kultureinrichtungen bis zum 31. August verlängert worden. Insgesamt stehen für beide Pakete zusammen 8,5 Millionen Euro zur Bezuschussung bereit. Zielgruppe des neuen Förderpakets sind die vielen Kultureinrichtungen in der Fläche, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Dazu gehören unter anderem soziokulturelle Zentren, Heimatvereine oder Freilichtbühnen. Das Programm ist zunächst mit sechs Millionen Euro ausgestattet.

Kulturelle Vielfalt erhalten
„Wir wissen, dass die Not der Kultureinrichtungen groß ist. Ziel ist es, die Vielfalt des kulturellen Lebens in Niedersachsen zu erhalten“, sagt Landes-Kulturminister Björn Thümler (CDU). Antragsberechtigt sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen, die nachweislich durch Corona in Liquiditätsengpässe geraten sind. Zuschussfähig sind unter anderem Betriebskosten, Mieten und andere unvermeidbare Zahlungsverpflichtungen. Personalkosten können dagegen nicht gefördert werden.
Die Anträge müssen bis zum 15. Juli gestellt werden. Für Förderungen bis zu 8.000 Euro ist in den Städten Braunschweig und Salzgitter sowie in den Landkreisen Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK) zuständig. Für höhere Förderungen ist das Ministerium direkt der Ansprechpartner.

Anträge bis zu 100.000 Euro
Beim verlängerten, Corona-unabhängigen Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen stehen landesweit 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die SBK vergibt die Förderungen im Braunschweigischen zwischen 1.000 Euro und 25.000 Euro. Dafür stehen etwa 90.000 Euro zur Verfügung. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) nimmt die Anträge für Projekte mit Fördersummen von mehr als 25.000 Euro bis zu 100.000 Euro entgegen.
Das Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Das können zum Beispiel Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, Freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikschulen oder Musikzentren sein.

Bis zu 75 Prozent Zuschuss
Gefördert werden unter anderem bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, digitale Infrastruktur und Veranstaltungstechnik. Die Förderquote für eine Maßnahme kann jeweils bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Nicht gefördert werden unter anderem Personalkosten, laufende Sachkosten und der Erwerb von Immobilien.
Voraussetzung für eine Förderung durch die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz ist ein schriftlicher Antrag mit genauer Projektbeschreibung und detailliertem Ausgaben- und Finanzierungsplan.

Mehr Informationen unter:
www.sbk-bs.de
www.mwk.niedersachsen.de

Kontakt:
Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz Löwenwall 16 38100 Braunschweig
Tel. 0531/ 707 42 E-Mail: info@sbk.niedersachsen.de

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