Neuer Förder­topf für kleine Kultur­be­triebe

Das Figurentheater Fadenschein zählt zu jenen Einrichtungen, die gefördert werden könnten. Foto: Figurentheater Fadenschein
Das Figurentheater Fadenschein zählt zu jenen Einrichtungen, die gefördert werden könnten. Foto: Figurentheater Fadenschein

Land und Stiftung Braun­schwei­gi­scher Kultur­be­sitz stellen weitere Mittel unter anderem für Heimat­ver­eine, Amateur­theater oder Kunst­schulen bereit.

Das Nieder­säch­si­sche Inves­ti­ti­ons­pro­gramm für kleine Kultur­ein­rich­tungen wird für das laufende Jahr um eine weitere Million Euro aufge­stockt. Das teilt das Minis­te­rium für Wissen­schaft und Kultur (MWK) in einer Presse­mit­tei­lung mit. In den Landkreisen Helmstedt, Peine und Wolfen­büttel sowie den Städten Braun­schweig und Salzgitter vergibt die Stiftung Braun­schwei­gi­scher Kultur­be­sitz insgesamt 90.000 Euro für Förde­rungen zwischen 1.000 und 25.000 Euro. Eine weitere Million Euro vergibt das Minis­te­rium für Wissen­schaft und Kultur (MWK) für Projekte mit Förder­summen von 25.000 bis 200.000 Euro.

Der Antrags­stichtag beim Minis­te­rium ist der 30. September. Bei der Stiftung Braun­schwei­gi­scher Kultur­be­sitz müssen die Anträge bis zum 30. November für die erste oder bis zum 30. März nächsten Jahres für die zweite Verga­be­runde einge­gangen sein. In 2019 fördern das Land und die Landschaften sowie Landschafts­ver­bände in Nieder­sachsen Inves­ti­tionen von kleinen Kultur­ein­rich­tungen mit insgesamt 2,5 Millionen Euro.

Das neu aufge­legte Programm richtet sich an kleine Kultur­ein­rich­tungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeit­stellen verfügen. Gefördert werden bauliche Maßnahmen inklusive Erhal­tungs­maß­nahmen, digitale Infra­struktur, Veran­stal­tungs­technik, Maßnahmen zur Verbes­se­rung der Aufent­halts­qua­lität, Maßnahmen zur Verbes­se­rung der inhalt­li­chen Qualität, Anschaf­fungen zur Gewähr­leis­tung des Kultur­be­triebs.

Nicht gefördert werden Perso­nal­kosten, laufende Sachkosten, der Erwerb von Immobi­lien und Grund­stü­cken oder Neubauten, in der Regel auch nicht bauliche Maßnahmen an oder in Gebäuden im Besitz des Landes oder einer Kommune. Die Förder­quote für eine Maßnahme kann jeweils bis zu 75 Prozent der förder­fä­higen Gesamt­kosten betragen. Einzel­heiten sind in den Förder­kri­te­rien geregelt, die auf den Inter­net­seiten der SBK www.sbk-bs.de und des Minis­te­riums für Wissen­schaft und Kultur www.mwk.niedersachsen.de einge­sehen und herun­ter­ge­laden werden können.

Antrags­be­rech­tigt sind laut Presse­mit­tei­lung rechts­fä­hige juris­ti­sche Personen des privaten Rechts, wie zum Beispiel einge­tra­gene Vereine, gGmbHs oder Stiftungen sowie GbRs. Die Antrag­steller müssen Träger einer Einrich­tung mit eindeutig kultu­reller Ausrich­tung sein bzw. einer solchen angehören (z. B. Heimat­ver­eine, Amateur­theater, Freilicht­bühnen, Freie profes­sio­nelle Theater, nicht­staat­liche Museen, sozio­kul­tu­relle Einrich­tungen, Kunst­ver­eine, Kunst­schulen, Musik­schulen, Musik­zen­tren).

Voraus­set­zung für eine Förderung durch die Stiftung Braun­schwei­gi­scher Kultur­be­sitz ist ein schrift­li­cher Antrag mit genauer Projekt­be­schrei­bung und detail­liertem Ausgaben- und Finan­zie­rungs­plan. Die Ausschrei­bung des Förder­pro­gramms, die Förder­kri­te­rien und das notwen­dige Antrags­for­mular mit einem Muster für den Ausgaben- und Finan­zie­rungs­plan sind auf der Homepage zu finden.

Kontakt:

Stiftung Braun­schwei­gi­scher Kultur­be­sitz
Haus der Braun­schwei­gi­schen Stiftungen
Löwenwall 16
38100 Braun­schweig
Telefon: 0531 70 74 20
E‑Mail: info@sbk.niedersachsen.de

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