Welfen­schatz der Preußen-Stiftung kommt vor oberstes US-Gericht

Der Welfenschatz umfasst kostbare Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom. Die Goldschmiedearbeiten aus dem 11. bis 15. Jahrhundert gelangten 1671 in den Besitz des Welfenhauses (Archivbild). Foto: Alina Novopashina / dpa
Der Welfenschatz umfasst kostbare Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom. Die Goldschmiedearbeiten aus dem 11. bis 15. Jahrhundert gelangten 1671 in den Besitz des Welfenhauses (Archivbild). Foto: Alina Novopashina / dpa

Wem gehört der Welfen­schatz mit seinen güldenen Reliquien aus dem Braun­schweiger Dom? Für die deutsche Justiz kommt die Frage zu spät.

Der jahre­lange Streit zwischen Nachfahren jüdischer Kunst­händler und der Stiftung Preußi­scher Kultur­be­sitz um den Welfen­schatz aus Braun­schweig beschäf­tigt nun auch den Supreme Court der USA. Das oberste Bundes­ge­richt kündigte an, sich mit dem Fall zu befassen. Die von Bund und Ländern getragene Berliner Stiftung will geklärt wissen, ob US-Gerichte für den Fall überhaupt zuständig sind.

Logo Braunschweiger ZeitungDieser Artikel ist zuerst erschienen am 03.07.2020 (Bezahl-Artikel)

Der Welfen­schatz umfasst kostbare Altar­auf­sätze, Schmuck­kreuze und Schreine aus dem Braun­schweiger Dom. Die Goldschmie­de­ar­beiten aus dem 11. bis 15. Jahrhun­dert gelangten 1671 in den Besitz des Welfen­hauses. Die Stiftung hat die 44 der ursprüng­lich 82 Objekte seit der Nachkriegs­zeit in ihrer Obhut.

Welfen­schatz-Prozess: Es geht um 42 Goldre­li­quien

Das Land Berlin hat den Welfen­schatz 2015 zu national wertvollem Kulturgut erklärt. Damit ist eine Ausfuhr aus Deutsch­land nur noch mit Geneh­mi­gung der Bundes­re­gie­rung möglich.

Im Verfahren geht es um 42 der Goldre­li­quien. Die Nachfahren der früheren Besitzer gehen davon aus, dass die Objekte ihren Vorfahren von den Nazis nur scheinbar legal wegge­nommen wurden.

Erben klagten vor dem District Court in Washington

Die Resti­tu­tion wurde erstmals vor zwölf Jahren gefordert. Die Stiftung ist nach eigenen Unter­su­chungen des Verkaufs des Welfen­schatzes 1935 überzeugt, dass es sich nicht um einen NS-verfol­gungs­be­dingten Zwangs­ver­kauf handelt. Die Beratende Kommis­sion für NS-Rückgaben hatte diese Position 2014 bestätigt.

Nach deutschem Recht wäre ein Verfahren wegen Verjäh­rung nicht möglich. Die Erben klagten vor dem District Court in Washington, der eine Zustän­dig­keit für ein Verfahren gegen die Stiftung erkannte. Die Berufung dagegen wurde abgelehnt. Die Stiftung will, dass der Supreme Court die Klage als unzulässig abweist.

Gehört der Welfen­schatz-Fall vor ein deutsches oder ein US-Gericht?

Die Stiftung will für den Fall, dass eine Zustän­dig­keit von US-Gerichten erkannt werden sollte, auch geklärt wissen, ob die Strei­tig­keit dennoch besser vor einem deutschen Gericht auszu­tragen ist. Das US-Justiz­mi­nis­te­rium habe die Rechts­auf­fas­sung der Stiftung unter­stützt, hieß es.

Stiftungs­prä­si­dent Hermann Parzinger begrüßte die Entschei­dung des Gerichts in Washington. Er freue sich, „dass wir die Möglich­keit haben, dem höchsten US-Gericht vorzu­tragen, weshalb wir der Ansicht sind, dass der Fall nicht vor ein ameri­ka­ni­sches Gericht gehört“, schrieb Parzinger auf Twitter.

Logo Braunschweiger ZeitungDieser Artikel ist zuerst erschienen am 03.07.2020 und erreichbar unter: https://www.braunschweiger-zeitung.de/kultur/article229442058/Welfenschatz-der-Preussen-Stiftung-kommt-vor-oberstes-US-Gericht.html (Bezahl-Artikel)

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