Starke Position ist politisch gewollt

SBK-Präsident Dr. Gert Hoffmann und SBK-Direktor Tobias Henkel (rechts). Foto: Peter Sierigk
SBK-Präsident Dr. Gert Hoffmann und SBK-Direktor Tobias Henkel (rechts). Foto: Peter Sierigk

Stiftung Braun­schwei­gi­scher Kultur­be­sitz kontert den Vorwurf des Paradig­men­wech­sels durch den Landes­rech­nungshof.

Den vom Landes­rech­nungshof erhobenen Vorwurf, die Stiftung Braun­schwei­gi­scher Kultur­be­sitz (SBK) handle durch einen „Paradig­men­wechsel“ in den vergangen Jahren quasi rechts­widrig und gebe unver­hält­nis­mäßig viel Geld aus, haben SBK-Präsident Dr. Gert Hoffmann und SBK-Direktor Tobias Henkel in einer Presse­kon­fe­renz entschieden zurück­ge­wiesen. „Wir wahren und fördern die kultu­rellen und histo­ri­schen Belange des ehema­ligen Landes Braun­schweig, und so steht es wortgleich auch im Gesetz“, betonte Hoffmann. Die SBK sei von Anfang an als starke braun­schwei­gi­sche Stimme politisch gewollt gewesen und so versteht sie sich auch.

Hoffmann und Henkel sehen also keinen Anlass, die Ausrich­tung oder die  öffent­lich­keits­wirk­samen Aktivi­täten der Stiftung – wie vom Landes­rech­nungshof kriti­siert – etwa in Walken­ried, am Kaiserdom in Königs­lutter oder bei den produ­zierten Medien wie dem Magazin „Viervier­tel­kult“ oder beim Nachrichten-Stiftungs­portal „Der Löwe“, das die SBK gemeinsam mit der Braun­schwei­gi­schen Stiftung und der Richard Borek Stiftung betreibt, zu ändern. Warum auch, schließ­lich erhalten sie breite Rücken­de­ckung durch Landes­re­gie­rung und Politik.

Hoffmann betonte aber auch, dass die Kritik des Landes­rech­nungs­hofs an einzelnen haushalts­tech­ni­schen Punkten berech­tigt sei und die Mängel beseitigt würden. Dabei handele es sich aber lediglich um buchhal­te­ri­sche Fragen, bekräf­tigte Henkel. Hoffmann bezeich­nete das als „ganz normalen Vorgang“, der auch nicht sonder­lich aufregend sei. Es gehe im Wesent­li­chen darum, ob alles den richtigen Kosten­stellen zugeordnet worden sei. Unter dem Strich ändere sich nichts, die Zahlen sind unein­ge­schränkt korrekt.

Hoffmann verwies im Zusam­men­hang mit dem vom Landes­rech­nungshof erstaun­li­cher­weise aufge­wor­fenen und kriti­sierten „Paradig­men­wechsel“ auf das Gesetz über die Stiftung Braun­schwei­gi­scher Kultur­be­sitz, das der Nieder­säch­si­sche Landtag am 16. Dezember 2004 beschlossen hatte, das die Grundlage allen SBK-Handelns ist. Hinter­grund dafür war seiner­zeit die Auflösung der Bezirks­re­gie­rungen in Nieder­sachsen und die Befürch­tungen aus Braun­schweig, regionale Identität könnte in einem zentra­lis­tisch struk­tu­rierten Nieder­sachsen unter­gehen. Dieser Sorge wurde damals bewusst und von allen relevanten politi­schen sowie gesell­schaft­li­chen Kräften mit der Gründung SBK wirkungs­voll entge­gen­ge­wirkt.

Mit dem Zusam­men­führen der Teilver­mögen Braun­schwei­gi­scher Verei­nigter Kloster- und Studi­en­fonds sowie der Braun­schweig-Stiftung sei, so Hoffmann, unter dem Dach der SBK tatsäch­lich etwas ganz Neues entstanden, das gerade die braun­schwei­gi­schen Inter­essen aktiv und kraftvoll wahren und umsetzen soll. Insofern habe es tatsäch­lich den Paradig­men­wechsel im Vergleich zu den Zeiten der Bezirks­re­gie­rung gegeben. Der sei aber gewollt, keine Anmaßung der SBK und deswegen eben auch nicht durch den Landes­rech­nungshof zu kriti­sieren.

Das belegt unter anderem auch eine gutach­ter­liche Stellung­nahme von Prof. Dr. Lothar Hageböl­ling zur recht­li­chen Eigen­stän­dig­keit der Stiftung Braun­schwei­gi­scher Kultur­be­sitz und zur Unabhän­gig­keit ihrer Stiftungs­ver­wal­tung. Darin heißt es: „Mit Blick auf den Inhalt der Stiftungs­auf­gaben ging es dem Gesetz­geber also nicht um eine bloße Fortset­zung und Aktua­li­sie­rung der histo­ri­schen Förder­tat­be­stände. Vielmehr wollte der Nieder­säch­si­sche Landtag die neue Stiftung als insti­tu­tio­na­li­sierte zentrale Wahrerin der kultu­rellen und histo­ri­schen Belange des ehema­ligen Landes Braun­schweig aufge­stellt wissen.“

Diese neue Rolle füllt die SBK nun mit Stolz und großem Erfolg aus und erhält dafür Lob und Anerken­nung. So sagte Minis­ter­prä­si­dent Stephan Weil, anläss­lich des zehnjäh­rigen Bestehens der SBK im März 2015: „Die Stiftung ist ein leben­diges Beispiel dafür, dass Tradition und Moderne, Zukunfts­ori­en­tie­rung und Historie keine Gegen­sätze sind. Für ihre wertvolle Arbeit ist das Land Nieder­sachsen der Stiftung Braun­schwei­gi­scher Kultur­be­sitz zu beson­derem Dank verpflichtet.“

Und Wissen­schafts­mi­nis­terin Dr. Gabriele Heinen-Kljajić meinte zeitgleich ebenfalls im Stiftungs­ma­gazin „Viervier­tel­kult“: „Gesell­schaft­liche Verant­wor­tung zu übernehmen sowie die Vertei­di­gung von Werten wie Freiheit, auch Religi­ons­frei­heit, wie Sicher­heit, Gemein­wohl und Demokratie ist in unserer sich immer stärker diver­si­fi­zie­renden Gesell­schaft wichtiger denn je. Dies zu fördern und zu begleiten ist eine der vornehmsten Aufgaben einer Kultur­stif­tung.“

Nach Auffas­sung von SBK-Präsident Hoffmann und des Stiftungs­rates seien, so heißt es in einer Presse­mit­tei­lung, also nicht etwa eine Reduzie­rung, Einschrän­kung oder gar minis­te­ri­elle Kontrolle der Stiftung angesagt, sondern eher eine Stärkung und Ausbau ihrer Selbstän­dig­keit, um den gesetz­liche Auftrag voll zu erfüllen. Die SBK geht aus der Debatte um die Kritik des Landes­rech­nungs­hofs offen­sicht­lich gestärkt hervor.

Zur vollstän­digen Presse­mit­tei­lung der SBK hier

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