Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege hat das gesamte Anwesen am Hohen Tore 6 unter Schutz gestellt
Die sogenannte Grüne Villa am Wallring steht von sofort an unter Denkmalschutz. Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege hat das gesamte Anwesen Am Hohen Tore 6 in den Denkmalatlas Niedersachsen aufgenommen. Damit ist ein Abriss des historischen Ensembles endgültig vom Tisch.
Bereits zuvor hatte der Investor seinen Bauantrag für einen Neubau auf dem Grundstück zurückgezogen. Eine Genehmigung der Stadtverwaltung hatte es dafür zu keinem Zeitpunkt gegeben. Geplant war der Abriss des bestehenden Gebäudeensembles zugunsten von 14 exklusiven Eigentumswohnungen in begehrter Okerlage. Nun sind diese Pläne Geschichte.
Erfolg für Stadtteilheimatpfleger
Dass die Villa heute unter Denkmalschutz steht, ist auch das Ergebnis einer öffentlichen Debatte. Der Stadtteilheimatpfleger Elmar Arnhold hatte darauf hingewiesen, dass das vom Abriss bedrohte Gebäude, anders als zahlreiche Nachbarvillen, bislang keinen Denkmalstatus besaß. „Der Löwe – das Portal für das Braunschweigische“ berichtete als erstes über diesen Widerspruch und machte auf die kulturhistorische Bedeutung des Anwesens aufmerksam. Die Berichterstattung setzte eine Entwicklung in Gang, die nun mit der Unterschutzstellung ihren Abschluss findet.
Die Villa entstand im Jahr 1853 und gilt als beispielhaft für die frühe Bebauung des Braunschweiger Wallrings. Das spätklassizistische Anwesen besteht aus der eigentlichen Villa, einer Remise, einem Waschhaus sowie der historischen Einfriedung. Nach Auffassung des Landesamtes besitzt das Ensemble geschichtliche, künstlerische und städtebauliche Bedeutung und genießt deshalb als Ganzes Denkmalstatus.

Spätklassizistischer Fachwerkbau
Im Denkmalatlas wird die Villa als eingeschossiger spätklassizistischer Fachwerkbau mit zwei zweigeschossigen Seitenrisaliten beschrieben. Charakteristisch sind die mit Pflanzenmotiven verzierten Rundfenster in den Giebelfeldern, ein umlaufender Konsolfries sowie aufwendig gestaltete Fensterumrahmungen und Gesimse. Bei einem Umbau in den Jahren 1910/11 wurden unter anderem das Treppenhaus verlegt, ein neuer Eingangsrisalit errichtet und ein Wintergarten angebaut. Dieser ist heute zwar nicht mehr vorhanden, doch zahlreiche historische Details sind bis heute erhalten geblieben.
Die Entscheidung stärkt zugleich den Schutz des gesamten Wallrings. Dieser entstand nach den ab 1803 vorgestellten Plänen des Hofbaumeisters Peter Joseph Krahe anstelle der ehemaligen Bastionsbefestigungen des 17. und 18. Jahrhunderts entlang der Okerumflut. Bis heute prägen spätklassizistische Villen, großzügige Gärten und die Baumalleen den Charakter dieses einmaligen Stadtraums.
Im Denkmalatlas heißt es dazu: „An der Erhaltung des Braunschweiger Wallrings besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte sowie aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.“

Wallring dauerhaft stärken
Um diesen Charakter dauerhaft zu bewahren, gelten seit Jahrzehnten besondere Schutzvorschriften. Bereits 1939 wurde für weite Teile des Wallrings ein Bebauungsplan erlassen. 1951 folgte mit der Bauordnung der Stadt ein spezielles städtebauliches Regelwerk, das 2010 nochmals fortgeschrieben wurde. Die Wallringsatzung soll sicherstellen, dass die einzigartige Verbindung von Architektur, Grünanlagen und Okerlandschaft erhalten bleibt.
Mit der Unterschutzstellung ist das Kapitel allerdings nicht abgeschlossen. Das Gebäude befindet sich seit Jahren in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Der Denkmalstatus schließt Veränderungen keineswegs aus. Denkmalgerechte Umbauten und eine behutsame Modernisierung sind grundsätzlich möglich und ausdrücklich erwünscht.
Gesucht wird nun ein Investor, der bereit ist, das historische Ensemble mit Respekt vor seiner Geschichte zu sanieren und einer neuen Nutzung zuzuführen. Die Entscheidung des Landesamtes eröffnet damit die Chance, dass eine der markantesten Villen am Wallring dauerhaft erhalten bleibt.






