Die Grüne Villa am Wallring ist gerettet

Das gesamte Ensemble am Hohen Tore 6 ist jetzt denkmalgeschützt. Foto: Der Löwe
Das gesamte Ensemble am Hohen Tore 6 ist jetzt denkmalgeschützt. Foto: Der Löwe

Das Nieder­säch­si­sche Landesamt für Denkmal­pflege hat das gesamte Anwesen am Hohen Tore 6 unter Schutz gestellt

Die sogenannte Grüne Villa am Wallring steht von sofort an unter Denkmal­schutz. Das Nieder­säch­si­sche Landesamt für Denkmal­pflege hat das gesamte Anwesen Am Hohen Tore 6 in den Denkmal­atlas Nieder­sachsen aufge­nommen. Damit ist ein Abriss des histo­ri­schen Ensembles endgültig vom Tisch.

Bereits zuvor hatte der Investor seinen Bauantrag für einen Neubau auf dem Grund­stück zurück­ge­zogen. Eine Geneh­mi­gung der Stadt­ver­wal­tung hatte es dafür zu keinem Zeitpunkt gegeben. Geplant war der Abriss des bestehenden Gebäu­de­en­sem­bles zugunsten von 14 exklu­siven Eigen­tums­woh­nungen in begehrter Okerlage. Nun sind diese Pläne Geschichte.

Erfolg für Stadt­teil­hei­mat­pfleger

Dass die Villa heute unter Denkmal­schutz steht, ist auch das Ergebnis einer öffent­li­chen Debatte. Der Stadt­teil­hei­mat­pfleger Elmar Arnhold hatte darauf hinge­wiesen, dass das vom Abriss bedrohte Gebäude, anders als zahlreiche Nachbar­villen, bislang keinen Denkmal­status besaß. „Der Löwe – das Portal für das Braun­schwei­gi­sche“ berich­tete als erstes über diesen Wider­spruch und machte auf die kultur­his­to­ri­sche Bedeutung des Anwesens aufmerksam. Die Bericht­erstat­tung setzte eine Entwick­lung in Gang, die nun mit der Unter­schutz­stel­lung ihren Abschluss findet.

Die Villa entstand im Jahr 1853 und gilt als beispiel­haft für die frühe Bebauung des Braun­schweiger Wallrings. Das spätklas­si­zis­ti­sche Anwesen besteht aus der eigent­li­chen Villa, einer Remise, einem Waschhaus sowie der histo­ri­schen Einfrie­dung. Nach Auffas­sung des Landes­amtes besitzt das Ensemble geschicht­liche, künst­le­ri­sche und städte­bau­liche Bedeutung und genießt deshalb als Ganzes Denkmal­status.

Die Pläne des Investors können nicht mehr realisiert werden. Foto: Der Löwe
Die Pläne des Investors können nicht mehr reali­siert werden. Foto: Der Löwe

Spätklas­si­zis­ti­scher Fachwerkbau

Im Denkmal­atlas wird die Villa als einge­schos­siger spätklas­si­zis­ti­scher Fachwerkbau mit zwei zweige­schos­sigen Seiten­ri­sa­liten beschrieben. Charak­te­ris­tisch sind die mit Pflan­zen­mo­tiven verzierten Rundfenster in den Giebel­fel­dern, ein umlau­fender Konsol­fries sowie aufwendig gestal­tete Fenster­um­rah­mungen und Gesimse. Bei einem Umbau in den Jahren 1910/11 wurden unter anderem das Treppen­haus verlegt, ein neuer Eingangs­ri­salit errichtet und ein Winter­garten angebaut. Dieser ist heute zwar nicht mehr vorhanden, doch zahlreiche histo­ri­sche Details sind bis heute erhalten geblieben.

Die Entschei­dung stärkt zugleich den Schutz des gesamten Wallrings. Dieser entstand nach den ab 1803 vorge­stellten Plänen des Hofbau­meis­ters Peter Joseph Krahe anstelle der ehema­ligen Basti­ons­be­fes­ti­gungen des 17. und 18. Jahrhun­derts entlang der Okerum­flut. Bis heute prägen spätklas­si­zis­ti­sche Villen, großzü­gige Gärten und die Baumal­leen den Charakter dieses einma­ligen Stadt­raums.

Im Denkmal­atlas heißt es dazu: „An der Erhaltung des Braun­schweiger Wallrings besteht aufgrund seiner geschicht­li­chen Bedeutung als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunst­ge­schichte sowie aufgrund seiner städte­bau­li­chen Bedeutung ein öffent­li­ches Interesse.“

Steht auch unter Denkmalschutz: der Zaun. Foto: Der Löwe
Steht auch unter Denkmal­schutz: der Zaun. Foto: Der Löwe

Wallring dauerhaft stärken

Um diesen Charakter dauerhaft zu bewahren, gelten seit Jahrzehnten besondere Schutz­vor­schriften. Bereits 1939 wurde für weite Teile des Wallrings ein Bebau­ungs­plan erlassen. 1951 folgte mit der Bauord­nung der Stadt ein spezi­elles städte­bau­li­ches Regelwerk, das 2010 nochmals fortge­schrieben wurde. Die Wallring­sat­zung soll sicher­stellen, dass die einzig­ar­tige Verbin­dung von Archi­tektur, Grünan­lagen und Okerland­schaft erhalten bleibt.

Mit der Unter­schutz­stel­lung ist das Kapitel aller­dings nicht abgeschlossen. Das Gebäude befindet sich seit Jahren in einem sanie­rungs­be­dürf­tigen Zustand. Der Denkmal­status schließt Verän­de­rungen keines­wegs aus. Denkmal­ge­rechte Umbauten und eine behutsame Moder­ni­sie­rung sind grund­sätz­lich möglich und ausdrück­lich erwünscht.

Gesucht wird nun ein Investor, der bereit ist, das histo­ri­sche Ensemble mit Respekt vor seiner Geschichte zu sanieren und einer neuen Nutzung zuzuführen. Die Entschei­dung des Landes­amtes eröffnet damit die Chance, dass eine der markan­testen Villen am Wallring dauerhaft erhalten bleibt.

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