Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege überprüft, ob das Gebäude Am Hohen Tore 6 schützens- und erhaltenswert ist
Für einen Neubau auf dem Grundstück Am Hohen Tore 6 gibt es aktuell keinen Bauantrag und demzufolge auch keine Genehmigung, teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage von „Der Löwe – das Portal für das Braunschweigische“ mit. Dennoch wirbt ein Investor mit einem großflächigen Plakat, auf dem es heißt: „Neubau: Hier entstehen 14 exklusive Eigentumswohnungen in begehrter Okerlage mit Tiefgarage“. Für diesen Neubau müsste eines der ältesten erhaltenen Wallring-Häuser weichen. Mit der Plakatierung hat der Investor der Entwicklung vorgegriffen, mittlerweile soll er seinen bereits gestellten Antrag vorerst zurückgenommen haben. Nach unserer Berichterstattung ist Bewegung in die Angelegenheit gekommen.
Aktuell Bestandsschutz
Das verputzte Fachwerkhaus zählt aktuell noch nicht zu den repräsentativen Villen, die am Wallring unter Denkmalschutz stehen. Aber das könnte sich ändern, denn das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege hat sich der Sache angenommen. Solange in der Sache nicht entschieden ist, darf das Haus nicht abgerissen werden. Das Gebäude ist in der Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden und steht exemplarisch für die frühe Bebauung des Wallrings. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es sich in einem schlechten Zustand befindet und eine Sanierung in einem wirtschaftlich verträglichen Rahmen nur schwer möglich ist.
Von Krahe 1803 geplant
Der Wallring entstand nach 1803 vorgestellten Plänen von Hofbaumeisters Peter Joseph Krahe anstelle der ehemaligen Bastionsbefestigungen des 17. und 18. Jahrhunderts entlang der Okerumflut. Prägend sind spätklassizistische Stadtvillen wie die Am Hohen Tore 6 und Baumalleen. „An der Erhaltung des Braunschweiger Wallrings besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte … aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung … ein öffentliches Interesse“, heißt es im Niedersächsischen Denkmalatlas. Das freilich gilt nicht automatisch für jedes Gebäude.
Satzung seit 1939
Um den Charakter als grüne Bastionsbefestigung zu erhalten, gibt es die sogenannte Wallringsatzung der Stadt. Bereits 1939 wurde für weite Teile des Wallrings ein Bebauungsplan erlassen, der bis heute gilt. Zum Erhalt der Grundstruktur des Wallrings hat die Stadt 1951 im Zusammenhang mit ihrer Bauverordnung städtebauliches Regelwerk erlassen. Ergänzungen durch den Rat der Stadt gab es im Jahr 2010. Hintergrund ist die auch international besondere Bedeutung des Städtebaukonzepts „Wallring“.
Regeln für Neubauten
Geregelt sind städtebauliche Gestaltungsrichtlinien auch für etwaige Neubauten. Sollte die Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege also zu dem Ergebnis kommen, dass das Gebäude „Am Hohen Tore 6“ nicht unter Denkmalschutzrichtlinien schützens- und erhaltenswert ist, darf der Investor dennoch an dieser Stelle nicht bauen, was er will.
Wichtige Fragen ungeklärt
Zum Geltungsbereich für den Bebauungsplan „Wallring West“ (IN 215) zählt das Stadtgebiet zwischen Westlichem Umflutgraben der Oker, Celler Straße, Petritorwall, Am Alten Petritore, Neustadtmühlengraben und Gieseler. Darin sind Bedingungen für eine Neubebauung festgeschrieben, die für das Grundstück am Hohen Tore 6 gelten. Daraus ergeben sich folgende Fragen: Hält das Vorhaben die festgeschriebene Baugrenze zur Okerseite ein? Wird nach Umsetzung des Projekts die in der Gebietsfestlegung „Mischgebiet“ verankerte paritätische Nutzung für Gewerbe und Wohnen eingehalten? Hält die Neubebauung die maximal bebaubare Grundfläche von 342 Quadratmetern ein? Hält das neue Gebäude die maximal erlaubte Breite von 18 Metern ein? Es ist spannend, wie das Projekt weitergeht. Wir werden es verfolgen.






