Das Schloss­mu­seum Braun­schweig öffnet wieder am 1. Juni

Das Arbeitszimmer von Herzog Wilhelm im Schlossmuseum. Foto: Schlossmuseum/Küstner
Das Arbeitszimmer von Herzog Wilhelm im Schlossmuseum. Foto: Schlossmuseum/Küstner

Freier Eintritt zum zehnjäh­rigen Bestehen bis zum 5. September: Sonder­aus­stel­lung „Gesell­schaft der Freunde junger Kunst“ verlän­gert.

Das Schloss­mu­seum Braun­schweig öffnet nach mehrmo­na­tiger Corona-Unter­bre­chung wieder seine Türen für den Publi­kums­ver­kehr: Vom 1. Juni an können Besuche­rinnen und Besucher die Dauer­aus­stel­lung und die Sonder­aus­stel­lung „Gesell­schaft der Freunde junger Kunst“ wieder ohne Voranmel­dung zu den üblichen Öffnungs­zeiten und unter Einhal­tung der geltenden Corona-Regeln der Nieder­säch­si­schen Landes­ver­ord­nung besich­tigen. Änderungen der Verord­nungen sind je nach Inzidenz­zahl möglich. Aktuelle Infor­ma­tionen werden unter www.braunschweig.de veröf­fent­licht.

40 Ausstel­lungen bis 1933

Aufgrund der langen, coronabe­dingten Schlie­ßung wird die aktuelle Sonder­aus­stel­lung „Gesell­schaft der Freunde junger Kunst“ bis zum 5. September verlän­gert. In der Ausstel­lung geht es um die Vermitt­lung avant­gar­dis­ti­scher Kunst­strö­mungen im Braun­schweig der 1920er Jahre. Ein Vergleich zur höfischen Kunst vor der Abdankung Herzog Ernst Augusts 1918 zeigt, wie groß Verän­de­rungen im Kunst­ge­schmack der damaligen Zeit tatsäch­lich waren.

Bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1933 veran­stal­tete die „Gesell­schaft der Freunde junger Kunst“ mehr als 40 Ausstel­lungen in Räumen des Residenz­schlosses. Zu sehen sind in der aktuellen Ausstel­lung Gemälde, Druck­gra­fiken und Plastiken unter anderem von Karl Hofer, Max Pechstein und Paul Klee. Die Gesell­schaft löste sich vor dem Hinter­grund natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Verfol­gung moderner Kunst auf. Gründer der Gesell­schaft war der Sammler Otto Ralfs.

Jubilä­ums­bro­schüre erscheint

Das Cover der Ausstellungsbroschüre „Gesellschaft der Freunde junger Kunst“.
Das Cover der Ausstel­lungs­bro­schüre „Gesell­schaft der Freunde junger Kunst“.

Anläss­lich des zehnjäh­rigen Bestehens des Schloss­mu­seums wird am 4. Juni der Braun­schweiger Zeitung eine Jubilä­ums­bro­schüre beiliegen, die als PDF auch auf den Inter­net­seiten „Der Löwe – das Portal für das Braun­schwei­gi­sche und Schloss­mu­seum Braun­schweig abrufbar ist. Die Broschüre vermit­telt einen guten Überblick zur Dauer­aus­stel­lung. Das Schloss­mu­seum bildet die Klammer zwischen dem Abriss des kriegs­be­schä­digten Schlosses im Jahr 1960 und der Rekon­struk­tion im Jahr 2007.

Das Museum verleiht dank seiner beein­dru­ckenden, histo­risch herge­rich­teten Raumflucht dem Wieder­aufbau Authen­ti­zität. Die ideal­ty­pisch gestal­teten Arbeits- und Wohnräume entführen in die Zeit von Herzog Wilhelm (1831 – 1884). Unter seiner Regent­schaft war das Residenz­schloss errichtet worden. Die Dauer­aus­stel­lung zeigt originale Möbel, Gemälde und Kunst­ge­gen­stände. Es handelt sich dabei um Leihgaben des Braun­schwei­gi­schen Landes­mu­seums, des Städti­schen Museums Braun­schweig, des Herzog Anton Ulrich-Museums und des Hoffmann-von-Fallers­leben-Museums sowie der Richard Borek Stiftung.

Gütesiegel des Museums­ver­bands

Das Schloss­mu­seum trägt dank seiner schlüs­sigen Konzep­tion aus Ausstel­lung, Vermitt­lung, Dokumen­ta­tion und Forschung das Gütesiegel des Museums­ver­bands Nieder­sachsen und Bremen. Träger des Schloss­mu­seums ist die Stiftung Residenz­schloss Braun­schweig. Dem Vorstand gehören Vertreter der Stadt, der Stiftung Braun­schwei­gi­scher Kultur­be­sitz, der Die Braun­schwei­gi­sche Stiftung sowie der Richard Borek Stiftung an.

Zu den zurzeit gültigen Regeln für Museums­be­suche zählen Masken­pflicht für Erwach­sene sowie Mund-Nasen­schutz bei Jugend­li­chen bis 15 Jahren und der Abstand von 1,50 Metern. Die aktuelle Verord­nung erlaubt den Einlass zurzeit nur mit einem negativen Testergebnis (PoC-Antigen-Test oder PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf) oder dem Nachweis der vollstän­digen Impfung (die mindes­tens 14 Tage zurück­liegt) oder einem Genesungs­nach­weis (in Form eines positiven Testergeb­nisses, das mindes­tens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurück­liegt) möglich.

Öffnungs­zeiten Schloss­mu­seum:

  • Dienstag 10 – 17 Uhr
  • Mittwoch 13 – 20 Uhr
  • Donnerstag bis Sonntag 10 –17 Uhr

Homepage: www.schlossmuseum-braunschweig.de
Telefon: 0531/470‑4876
E‑Mail: schlossmuseum@residenzschloss-braunschweig.de

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