Braun­schweig und das Hitler-Attentat

Der Remer-Prozess in Braunschweig sorgte für Aufsehen (links). Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (rechts). Fotos: IBR
Der Remer-Prozess in Braunschweig sorgte für Aufsehen (links). Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (rechts). Fotos: IBR

Geschichte(n) aus dem Braun­schwei­gi­schen, Folge 25: Remer-Prozess vor dem Landge­richt wurde zum Meilen­stein der Erinne­rungs­kultur.

Ricarda Huch und Fritz Bauer sind zwei Braun­schweiger Persön­lich­keiten, die im Zusam­men­hang mit der Erinne­rungs­kultur zum Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 zu nennen sind. Ricarda Huch, die damalige Grande Dame der deutschen Literatur, forderte die Öffent­lich­keit auf, zur Kenntnis zu nehmen, dass der menschen­ver­ach­tende Naziterror nicht alleine das Bild Deutsch­lands bestimmen dürfe, sondern sehr wohl auch der Wider­stand gegen das Regime. Jurist Fritz Bauer machte die Legiti­ma­tion des Wider­stands gegen den „Unrechts­staat“ zum Gegen­stand eines Straf­ver­fah­rens und initi­ierte erfolg­reich einen „Prozess um den 20. Juli“.

Mahnende Erinne­rung

Längst steht ja der 20. Juli 1944 nicht nur als „Synonym für das Attentat auf Hitler und den geschei­terten Staats­streich“, sondern symbol­haft für den aktiven Wider­stand gegen die Barbarei des Natio­nal­so­zia­lismus. Lange war aber das öffent­liche Urteil über die histo­ri­sche Bedeutung des Attentats sehr umstritten. Auch heute müssen wir noch und wieder darauf achten, dass politi­sche Parolen zur Relati­vie­rung der Nazi-Barbarei und Margi­na­li­sie­rung des Wider­standes nicht erneut zum öffent­li­chen Meinungs­bild zählen. Noch 2018 hatte ein nieder­säch­si­scher Politiker den Hitler Atten­täter Claus Schenk von Stauf­fen­berg als „Verräter“ öffent­lich diffa­miert. Dies zeigt, mahnende Erinne­rung ist dauerhaft wichtiger denn je.

„Eine ganz kleine Clique ehrgei­ziger, gewis­sen­loser und zugleich verbre­che­ri­scher, dummer Offiziere hat ein Komplott geschmiedet, um mich zu besei­tigen und zugleich mit mir den Stab der deutschen Wehrmachts­füh­rung auszu­rotten“, verkün­dete Adolf Hitler in der Nacht vom 20. auf den 21. Juli 1944 in einer reichs­weit ausge­strahlten Rundfunk­an­sprache. Man hätte erwarten können, dass diese Ansicht mit dem katastro­phalen Untergang des Dritten Reiches und dem Wissen über die barba­ri­schen Verbre­chen rasch verschwunden wäre und die Deutschen mehrheit­lich anerkannt hätten, dass Stauf­fen­berg und seine Freunde politisch-moralisch berech­tigt waren, den Staats­streich zu versuchen. Doch das Gegenteil trat ein: Auch in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg galten die Männer des 20. Juli vorwie­gend als „Vater­lands­ver­räter“.

„Der lautlose Aufstand“

Ricarda Huch. Foto: IBR
Ricarda Huch. Foto: IBR

Die ersten, die nach 1945 ihre Stimmen erhoben waren die Braun­schwei­gi­sche Histo­ri­kerin und Literatin Ricarda Huch und der Freiburger Schrift­steller Reinhold Schneider. Ricarda Huch hatte die Notwen­dig­keit des Erinnerns bereits 1944 erkannt, als sie unmit­telbar nach Bekannt­werden des geschei­terten Attentats ihr Gedicht „An unsere Märtyrer“ verfasste, das 1944 unter den Hinter­blie­benen der Hinge­rich­teten von Hand zu Hand ging. Darin heißt es unter anderem: „Ihr, die das Leben gabt für des Volkes Freiheit und Ehre, /Nicht erhob sich das Volk, euch Freiheit und Leben zu retten.“

„Der lautlose Aufstand“In der Presse startete Ricarda Huch einen Aufruf, alles erhaltene Material zu sammeln, um den im Kampf gegen Hitler und das Nazire­gime ums Leben gekom­menen „Märtyrern“, ein Gedenk­buch zu erstellen, „damit das deutsche Volk daran einen Schatz besitze, der es mitten im Elend noch reich macht“. Von Günther Weisen­born heraus­ge­geben, erschien es 1953 unter dem Titel „Der lautlose Aufstand“, entstanden „nach dem Material von Ricarda Huch“.

Wider­stands­kämpfer beleidigt

Und in einem weiteren Punkt spielte Braun­schweig eine gewich­tige Rolle für die Rezep­ti­ons­ge­schichte des 20. Juli 1944. Dies hing mit dem Braun­schweiger General­staats­an­walt Dr. Fritz Bauer zusammen. Im Vorfeld der Landtags­wahl von 1951 in Nieder­sachsen hatte einer der offen­sivsten Vertreter neona­zis­ti­scher Ideologie, Otto Ernst Remer, im Braun­schweiger Schüt­zen­haus den Wider­stand gegen Hitler aufs übelste diskre­di­tiert. Remer selbst war am 20. Juli 1944 als Komman­deur des Berliner Wachba­tail­lons „Großdeutsch­land“ auf Anweisung Hitlers maßgeb­lich an der Nieder­schla­gung des Aufstands beteiligt gewesen. Bei der Braun­schweiger Wahlkampf­ver­an­stal­tung hatte Remer die Männer des 20. Juli pauschal als „vom Ausland bezahlte Hoch- und Landes­ver­räter“ diffa­miert.

Kaum überra­schend, dass die über 1000 Veran­stal­tungs­be­su­cher in Braun­schweig Remers geifernde Beschimp­fungen und Belei­di­gungen mit zustim­mendem Gegröle beglei­teten, denn dessen Belei­di­gungen waren nicht die einzigen Vorbe­halte, die nach Ende des Zweiten Weltkrieges gegen die Wider­stands­kämpfer in der jungen Bundes­re­pu­blik laut wurden. Viele Deutsche sahen die Atten­täter durchaus als „Vater­lands­ver­räter“, womit sich zeigte, dass die von den Natio­nal­so­zia­listen ausgeübte Propa­ganda, nach der Wider­stand zum Untergang der eigenen Nation führe, noch Jahre nach Ende des Dritten Reiches in den Köpfen waberte.

Histo­ri­scher Paradig­men­wechsel

Der Braun­schweiger General­staats­an­walt Fritz Bauer setzte gegen amtsin­terne Wider­stände eine Anklage gegen Remer wegen übler Nachrede durch. Eigent­li­ches Ziel war für ihn, die „Rehabi­li­tie­rung der Wider­stands­kämpfer und „sonst nichts!“. Er machte damit die Legiti­ma­tion des Wider­stands gegen den „Unrechts­staat“ zum Gegen­stand des Straf­ver­fah­rens und initi­ierte einen „Prozess um den 20. Juli“. In seinem Schluss­plä­doyer gelang Fritz Bauer die überzeu­gende Darlegung der recht­li­chen Legiti­mie­rung des gesamten Wider­stands. Mit dieser Beurtei­lung stand er in funda­men­talem Gegensatz zur damaligen Mehrheits­mei­nung in Deutsch­land und leitete mit seiner Prozess­stra­tegie einen histo­ri­schen Paradig­men­wechsel im Umgang mit dem Wider­stand und der Erinne­rungs­kultur ein. Bauer betonte, dass man den am 20. Juli Betei­ligten nicht vorwerfen könne, sie hätten „den Vorsatz gehabt, Deutsch­land zu schaden“, ihr Ziel sei es vielmehr gewesen, „Deutsch­land zu retten“. Das Urteil im Remer-Prozess vor dem Landge­richt in Braun­schweig bedeutete letztlich erstmals die juris­ti­sche Anerken­nung der Legiti­mität des Wider­stands vom 20. Juli 1944 – ein Meilen­stein der deutschen Erinne­rungs­kultur.

Prof. Dr. h. c. Gerd Biegel Gründungs­di­rektor des Institut für Braun­schwei­gi­sche Regio­nal­ge­schichte und Geschichts­ver­mitt­lung, TU Braun­schweig

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