Der sichere Hafen für Stifter

Zu den geförderten Projekten zählte auch die Mädchenschule in Mundia/Indien. Foto: Stiftungspartner GmbH
Zu den geförderten Projekten zählte auch die Mädchenschule in Mundia/Indien. Foto: Stiftungspartner GmbH

Die Braun­schwei­gi­sche Stiftung hat die Stiftungs­partner GmbH gegründet, um Stifter und Stiftungen kompetent und profes­sio­nell beraten zu können.

Das Interesse am Gründen von Stiftungen nimmt bei Privat­per­sonen und mittel­stän­di­schen Unter­nehmen seit vielen Jahren permanent zu. Das gilt selbst­ver­ständ­lich auch für das Braun­schwei­gi­sche mit seiner enorm lebhaften und ausge­prägten Stiftungs­szene. Um Beratung und Umsetzung rund um das Thema Stiften höchst kompetent anbieten zu können, hat die Braun­schwei­gi­sche Stiftung die 100prozentige Tochter ‚Die Stiftungs­partner GmbH‘ gegründet. Sie betreut bereits elf rechts­fä­hige Stiftungen mit einem Kapital von 18,5 Millionen Euro und 29 Treuhand­stif­tungen mit einem Kapital von 1,7 Millionen Euro.

„Wir wollen unsere seit Jahrzehnten erwor­benen Erfah­rungen anderen Stiftern und Stiftungen zu einem fairen Preis zur Verfügung stellen, um die Förder­kraft im Braun­schwei­gi­schen Land grund­sätz­lich weiter zu steigern“, erläutert Axel Richter, Geschäfts­füh­rendes Vorstands­mit­glied der Braun­schwei­gi­schen Stiftung, die GmbH-Gründung. Er bildet gemeinsam mit der zerti­fi­zierten Stiftungs­ma­na­gerin Tina Schirmer die Geschäfts­füh­rung der Stiftungs­partner GmbH, die ihren Sitz im Haus der Braun­schwei­gi­schen Stiftungen hat.

Die Akquise wird aller­dings sehr einfühlsam betrieben. Das Thema ist dafür viel zu sensibel. Die Kontakte entwi­ckeln sich u.a. aus der tradi­tio­nellen Verbin­dung der Braun­schwei­gi­schen Stiftung zur NORD/LB, der Braun­schwei­gi­schen Landes­spar­kasse und zum Sparkas­sen­ver­band Nieder­sachsen. Die Mehrzahl der verwal­teten Stiftungen stammt in der Tat aus der Region, aber eben nicht nur. Das Tätig­keits­ge­biet der Stiftungs­partner GmbH ist nicht einge­schränkt, obwohl sie aus der Regio­na­lität der Braun­schwei­gi­schen Stiftung entstanden ist.

Immer wieder wurden in der Vergan­gen­heit Vertreter der Braun­schwei­gi­schen Stiftung gefragt, worauf es denn ankomme bei der Gründung einer Stiftung, welche Möglich­keiten es überhaupt gebe und was alles zu bedenken sei. „Die Bereit­schaft, selbst Stifter zu werden, ist erkennbar gewachsen. Auf diese Tatsache haben wir bereits seit 2009 reagiert, um diesen Menschen angemessen mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können und ihnen den für sie indivi­duell richtigen Weg aufzeigen zu können“, verdeut­licht Richter die Ausrich­tung.

Die Beweg­gründe von Stiftern sind schließ­lich sehr unter­schied­lich, weiß Tina Schirmer aus vielen Gesprä­chen in den vergan­genen Monaten. „Im Zentrum der Überle­gungen steht zurzeit noch der Vermö­gens­über­gang der erfolg­rei­chen Nachkriegs­ge­nera­tion. Viele wollen eine Stiftung gründen, weil sie dankbar sind für ihre Leben in Wohlstand und der Gesell­schaft etwas zurück­geben wollen. Andere haben dagegen einschnei­dende Erleb­nisse gehabt und wollen bestimmte Organi­sa­tionen unter­stützen. Und häufig geht es auch schlicht darum, Vermögen sinnvoll anzulegen, für die es keine Erben gibt. Gemein ist aller­dings allen Stiftern der Wunsch nach Nachhal­tig­keit“, berichtet sie.

Stiften sei jeden­falls keine Frage von Reichtum, sondern der Haltung. Die Stiftungs­ver­wal­tung übernimmt die Stiftungs­partner GmbH in der Regel bereits für Stiftungen ab einer Größen­ord­nung von 25.000 Euro. Die Gesell­schaft sorgt dabei für sichere Rechts­kon­struk­tionen und das Manage­ment. Was sie nicht selbst erledigt, sind beglei­tende Dienst­leis­tungen wie Steuer­be­ra­tung, Rechts­be­ra­tung, Facility-Manage­ment oder Testa­ments­voll­stre­ckung. Hierfür arbeitet sie mit kompe­tenten und erfah­renen Partnern zusammen, auch gern denen der Stifter. Für Stifter, die weniger Kapital aufwenden wollen, steht übrigens die Braun­schwei­gi­sche Stiftung mit indivi­du­ellen Fonds­lö­sungen bereit.

Die ausge­schüt­teten Summen für Projekt­för­de­rungen der Treuhand­stif­tungen beliefen sich für 2016/17 bereits auf 46.000 Euro. Unter­stützt wurden damit unter anderem das Hospiz Braun­schweig, die Stadt­bi­blio­thek Braun­schweig, das Heimat­mu­seum Hornburg, das Domini­ka­ner­kloster, die MS-Forschung, die Abteilung Stadtgrün Braun­schweig und das Deutsche Rote Kreuz, aber auch die Mädchen­schule in Mundia in Indien – so wie es eben die Stifter wollten.

Welche Stiftungs­arten gibt es?

Treuhand­stif­tung: Eine Treuhand­stif­tung wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder oder per Verfügung von Todes wegen errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungs­ver­mögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungs­be­stim­mungen der Stiftung verwaltet. Anders als eine rechts­fä­hige Stiftung verfügt eine Treuhand­stif­tung über keine eigene Rechts­per­sön­lich­keit und kann auch mit weniger als 50.000 Euro gegründet werden. Die Rechts­form der Treuhand­stif­tung ist daher in der Regel das richtige Instru­ment für den Stifter, der sein Vermögen einem Zweck auf Dauer widmen will, ohne im Rahmen der Satzung eine Struktur schaffen zu müssen, die die Selbst­ver­wal­tung einer rechts­fä­higen Stiftung erfordern würde.

Rechts­fä­hige Stiftung: Die rechts­fä­hige Stiftung bürger­li­chen Rechts entsteht mit Anerken­nung durch die Stiftungs­auf­sichts­be­hörde. Dazu muss der Stifter ein sogenanntes Stiftungs­ge­schäft und eine Stiftungs­sat­zung aufsetzen. Im Stiftungs­ge­schäft bekundet er seinen Willen, ein bestimmtes Vermögen in die Stiftung einzu­bringen, in der Satzung regelt er die nähere Ausge­stal­tung der Stiftung, wie z.B. den Zweck der Stiftung. Die zustän­dige Aufsichts­be­hörde prüft, ob die Stiftung, so wie sie vom Stifter konzi­piert wurde, eine positive Bestands­pro­gnose hat. Wichtiger Bestand­teil dieser Prüfung ist u.a., ob das einge­brachte Stiftungs­ver­mögen ausrei­chend hoch ist, um den Stiftungs­zweck dauerhaft erfüllen zu können. Mit der Anerken­nung entsteht die rechts­fä­hige Stiftung bürger­li­chen Rechts. Danach muss die Stiftung noch vom zustän­digen Finanzamt als gemein­nützig anerkannt werden.

Verbrauchs­stif­tung: Die Verbrauchs­stif­tung ist eine Stiftung, die für eine bestimmte Zeit errichtet und deren Vermögen für die Zweck­ver­fol­gung verbraucht werden soll. Eine Anerken­nung setzt jedoch voraus, dass die Stiftung für mindes­tens zehn Jahre besteht. Dabei muss die Zweck­ver­wirk­li­chung über den gesamten Zeitraum von mindes­tens zehn Jahren gesichert erscheinen. Das Stiftungs­ka­pital kann somit nicht beliebig verbraucht werden. Vielmehr muss auch im 10. Jahr die Zweck­ver­wirk­li­chung genauso sicher sein wie im Jahr der Stiftungs­er­rich­tung. Der Stifter einer Verbrauchs­stif­tung hat nicht die gleichen steuer­li­chen Vergüns­ti­gungen wie der Stifter einer auf Dauer errich­teten Stiftung.

Famili­en­stif­tung: Die Famili­en­stif­tung ist keine eigene Rechts­form, sondern eine Anwen­dungs­form der rechts­fä­higen Stiftung. Ihr Zweck ist es, die Angehö­rigen einer bestimmten Familie finan­ziell zu unter­stützen. In diesem Fall ist eine Anerken­nung als gemein­nützig und damit eine Steuer­pri­vi­le­gie­rung nicht möglich.

Weitere Infor­ma­tionen: http://www.die-braunschweigische.de/service/stiftungsverwaltung.html

Kontakt:

Tina Schirmer

Die Stiftungs­partner GmbH

Löwenwall 16

38100 Braun­schweig

Telefon: 0531–273 59–14

Email: schirmer@die-stiftungspartner.de

 

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