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Der sichere Hafen für Stifter

Zu den geförderten Projekten zählte auch die Mädchenschule in Mundia/Indien. Foto: Stiftungspartner GmbH
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Die Braunschweigische Stiftung hat die Stiftungspartner GmbH gegründet, um Stifter und Stiftungen kompetent und professionell beraten zu können.

Das Interesse am Gründen von Stiftungen nimmt bei Privatpersonen und mittelständischen Unternehmen seit vielen Jahren permanent zu. Das gilt selbstverständlich auch für das Braunschweigische mit seiner enorm lebhaften und ausgeprägten Stiftungsszene. Um Beratung und Umsetzung rund um das Thema Stiften höchst kompetent anbieten zu können, hat die Braunschweigische Stiftung die 100prozentige Tochter ‚Die Stiftungspartner GmbH‘ gegründet. Sie betreut bereits elf rechtsfähige Stiftungen mit einem Kapital von 18,5 Millionen Euro und 29 Treuhandstiftungen mit einem Kapital von 1,7 Millionen Euro.

„Wir wollen unsere seit Jahrzehnten erworbenen Erfahrungen anderen Stiftern und Stiftungen zu einem fairen Preis zur Verfügung stellen, um die Förderkraft im Braunschweigischen Land grundsätzlich weiter zu steigern“, erläutert Axel Richter, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Braunschweigischen Stiftung, die GmbH-Gründung. Er bildet gemeinsam mit der zertifizierten Stiftungsmanagerin Tina Schirmer die Geschäftsführung der Stiftungspartner GmbH, die ihren Sitz im Haus der Braunschweigischen Stiftungen hat.

Die Akquise wird allerdings sehr einfühlsam betrieben. Das Thema ist dafür viel zu sensibel. Die Kontakte entwickeln sich u.a. aus der traditionellen Verbindung der Braunschweigischen Stiftung zur NORD/LB, der Braunschweigischen Landessparkasse und zum Sparkassenverband Niedersachsen. Die Mehrzahl der verwalteten Stiftungen stammt in der Tat aus der Region, aber eben nicht nur. Das Tätigkeitsgebiet der Stiftungspartner GmbH ist nicht eingeschränkt, obwohl sie aus der Regionalität der Braunschweigischen Stiftung entstanden ist.

Immer wieder wurden in der Vergangenheit Vertreter der Braunschweigischen Stiftung gefragt, worauf es denn ankomme bei der Gründung einer Stiftung, welche Möglichkeiten es überhaupt gebe und was alles zu bedenken sei. „Die Bereitschaft, selbst Stifter zu werden, ist erkennbar gewachsen. Auf diese Tatsache haben wir bereits seit 2009 reagiert, um diesen Menschen angemessen mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können und ihnen den für sie individuell richtigen Weg aufzeigen zu können“, verdeutlicht Richter die Ausrichtung.

Die Beweggründe von Stiftern sind schließlich sehr unterschiedlich, weiß Tina Schirmer aus vielen Gesprächen in den vergangenen Monaten. „Im Zentrum der Überlegungen steht zurzeit noch der Vermögensübergang der erfolgreichen Nachkriegsgeneration. Viele wollen eine Stiftung gründen, weil sie dankbar sind für ihre Leben in Wohlstand und der Gesellschaft etwas zurückgeben wollen. Andere haben dagegen einschneidende Erlebnisse gehabt und wollen bestimmte Organisationen unterstützen. Und häufig geht es auch schlicht darum, Vermögen sinnvoll anzulegen, für die es keine Erben gibt. Gemein ist allerdings allen Stiftern der Wunsch nach Nachhaltigkeit“, berichtet sie.

Stiften sei jedenfalls keine Frage von Reichtum, sondern der Haltung. Die Stiftungsverwaltung übernimmt die Stiftungspartner GmbH in der Regel bereits für Stiftungen ab einer Größenordnung von 25.000 Euro. Die Gesellschaft sorgt dabei für sichere Rechtskonstruktionen und das Management. Was sie nicht selbst erledigt, sind begleitende Dienstleistungen wie Steuerberatung, Rechtsberatung, Facility-Management oder Testamentsvollstreckung. Hierfür arbeitet sie mit kompetenten und erfahrenen Partnern zusammen, auch gern denen der Stifter. Für Stifter, die weniger Kapital aufwenden wollen, steht übrigens die Braunschweigische Stiftung mit individuellen Fondslösungen bereit.

Die ausgeschütteten Summen für Projektförderungen der Treuhandstiftungen beliefen sich für 2016/17 bereits auf 46.000 Euro. Unterstützt wurden damit unter anderem das Hospiz Braunschweig, die Stadtbibliothek Braunschweig, das Heimatmuseum Hornburg, das Dominikanerkloster, die MS-Forschung, die Abteilung Stadtgrün Braunschweig und das Deutsche Rote Kreuz, aber auch die Mädchenschule in Mundia in Indien – so wie es eben die Stifter wollten.

Welche Stiftungsarten gibt es?

Treuhandstiftung: Eine Treuhandstiftung wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder oder per Verfügung von Todes wegen errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet. Anders als eine rechtsfähige Stiftung verfügt eine Treuhandstiftung über keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann auch mit weniger als 50.000 Euro gegründet werden. Die Rechtsform der Treuhandstiftung ist daher in der Regel das richtige Instrument für den Stifter, der sein Vermögen einem Zweck auf Dauer widmen will, ohne im Rahmen der Satzung eine Struktur schaffen zu müssen, die die Selbstverwaltung einer rechtsfähigen Stiftung erfordern würde.

Rechtsfähige Stiftung: Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts entsteht mit Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde. Dazu muss der Stifter ein sogenanntes Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung aufsetzen. Im Stiftungsgeschäft bekundet er seinen Willen, ein bestimmtes Vermögen in die Stiftung einzubringen, in der Satzung regelt er die nähere Ausgestaltung der Stiftung, wie z.B. den Zweck der Stiftung. Die zuständige Aufsichtsbehörde prüft, ob die Stiftung, so wie sie vom Stifter konzipiert wurde, eine positive Bestandsprognose hat. Wichtiger Bestandteil dieser Prüfung ist u.a., ob das eingebrachte Stiftungsvermögen ausreichend hoch ist, um den Stiftungszweck dauerhaft erfüllen zu können. Mit der Anerkennung entsteht die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Danach muss die Stiftung noch vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden.

Verbrauchsstiftung: Die Verbrauchsstiftung ist eine Stiftung, die für eine bestimmte Zeit errichtet und deren Vermögen für die Zweckverfolgung verbraucht werden soll. Eine Anerkennung setzt jedoch voraus, dass die Stiftung für mindestens zehn Jahre besteht. Dabei muss die Zweckverwirklichung über den gesamten Zeitraum von mindestens zehn Jahren gesichert erscheinen. Das Stiftungskapital kann somit nicht beliebig verbraucht werden. Vielmehr muss auch im 10. Jahr die Zweckverwirklichung genauso sicher sein wie im Jahr der Stiftungserrichtung. Der Stifter einer Verbrauchsstiftung hat nicht die gleichen steuerlichen Vergünstigungen wie der Stifter einer auf Dauer errichteten Stiftung.

Familienstiftung: Die Familienstiftung ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Anwendungsform der rechtsfähigen Stiftung. Ihr Zweck ist es, die Angehörigen einer bestimmten Familie finanziell zu unterstützen. In diesem Fall ist eine Anerkennung als gemeinnützig und damit eine Steuerprivilegierung nicht möglich.

Weitere Informationen: http://www.die-braunschweigische.de/service/stiftungsverwaltung.html

Kontakt:

Tina Schirmer

Die Stiftungspartner GmbH

Löwenwall 16

38100 Braunschweig

Telefon: 0531-273 59-14

Email: schirmer@die-stiftungspartner.de

 

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