Aufbau versperrt Sicht auf das Schloss

Kritisiert wird, dass der Aufbau den Blick auf das Schloss störte. Foto: RBS/Andreas Greiner-Napp

Kritik an der Geneh­mi­gung einer Rollschuh­disko auf dem Schloss­platz.

Die Rollschuh­disko auf dem Schloss­platz traf nicht jeder­manns Geschmack. Das Treiben vor der 2007 mit vielen Origi­nal­steinen wieder aufge­bauten Schloss­fas­sade warf erneut die Frage auf, was sollte wo im öffent­li­chen Raum Braun­schweigs statt­finden. Dazu bedarf es offen­sicht­lich eindeu­ti­gerer Formu­lie­rungen in der dafür anzuwen­denden Sonder­nut­zungs­sat­zung der Stadt.

Die Stadt hatte die Geneh­mi­gung für die Rollschuh­disko auf dem Schloss­platz erteilt, obwohl dort laut Satzung „nur nicht gewerb­liche, kurzzei­tige Veran­stal­tungen mit kultu­rellem oder wissen­schaft­li­chem Schwer­punkt“ statt­finden dürfen. Der schwam­mige Passus, dass ausnahms­weise Veran­stal­tungen „im beson­deren städti­schen Interesse zulässig“ seien, öffnet jedoch allen möglichen Veran­stal­tungen Tür und Tor.

Im aktuellen Fall lag das „besondere städti­sche Interesse“ offen­sicht­lich auf der Rollschuh­disko. Wirtschafts­de­zer­nent Gerold Leppa begrün­dete es so: „Ich gehe fest davon aus, dass sich positive Frequenz­ef­fekte und eine positive Wahrneh­mung des Schloss­platzes mit dem Schloss als attrak­tivem Stadtraum sowie als Ort für inter­es­sante kultu­relle Angebote ebenso wie zum Einkaufen und Genießen gastro­no­mi­scher Angebote ergeben werden.“

Zwischen den Reiter­stand­bil­dern der Herzöge Karl Wilhelm Ferdinand (1735–1806) und Friedrich Wilhelm (1771–1815) gab es über neun Tage die Anmutung eines Jahrmarkts. Über die Wertig­keit des schmuck­losen Aufbaus der Rollschuh­bahn mit einer 3,5 Meter hohen Metall­um­ran­dung, einem zentralen Masten mit 9 Metern Höhe ließ sich vortreff­lich streiten. Genügt das dem Anspruch, den sich die Stadt für diesen exponierten Platz einmal vorge­nommen hatte?

„Ich kriti­siere vor allem, dass der touris­ti­sche Blick vom Bohlweg aus auf das Schloss gestört und so angemes­sene Fotos der Schloss­fas­sade nicht möglich waren. Ich kann auch nicht nachvoll­ziehen, dass vom Stadt­mar­ke­ting genehmigt wurde, den Haupt­ein­gang in die Schloss-Arkaden zu verstellen“, sagt Richard Borek, Stifter der Quadriga auf dem Schloss, verärgert, der auch die zeitweise laute Musik für fehl am Platze hielt.

Auf dem Schlü­terhof des gleich­falls rekon­stru­ierten Berliner Schosses bot eine Kegelbahn Anlass für Kritik. Foto: Berliner Schloss, Extra­blatt

Dabei stellt Richard Borek eine zeitge­mäße und attrak­tive Belebung des Schloss­platzes und anderer Plätze der Innen­stadt überhaupt nicht in Frage. Er erwartet aber städte­bau­liche Sensi­bi­lität bei den Geneh­mi­gungs­ver­fahren der vielfäl­tigen Veran­stal­tungen. Ihm geht es darum, dass die geplanten Attrak­tionen auch quali­tativ zum Umfeld passen. Das sei mit der Rollschuh­disko an dem bedeu­tenden Geschichtsort „Schloss­platz“ jeden­falls nicht der Fall gewesen. Richard Borek zieht diesbe­züg­lich auch einen Vergleich mit dem ebenfalls rekon­stru­ierten Berliner Stadt­schloss, in dessen Schlü­terhof eine Kegelbahn aufgebaut worden war. „Auch nicht angemessen“, findet er.

Die Stadt hatte den Schloss­platz wegen der Flächen­größe von etwa 800 Quadrat­me­tern für die Rollschuh­disko und wegen des erfor­der­li­chen ebenen Unter­grundes als alter­na­tivlos bezeichnet. Bei einigem guten Willen und bei gegebe­nen­falls angemes­sener Verrin­ge­rung der Lauffläche hätte die Rollschuh­disko auch auf anderen Plätzen der Innen­stadt statt­finden können, so zum Beispiel auf dem Kohlmarkt, auf dem im Winter schon tradi­tio­nell die Schlitt­schuh­bahn aufgebaut wird. Das wäre ein guter und bei der Bevöl­ke­rung bereits einge­führter Ort für derartige Vergnügen gewesen. Vielleicht hätte es dort sogar dem finan­zi­ellen Aufwand entspre­chend halbwegs angemes­sene Besucher­zahlen gegeben, die auf dem Schloss­platz nicht zu verzeichnen waren.

Das könnte Sie auch interessieren