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Der Denkmalvertrag ist 25 Jahre alt

Die Restaurierung des Westgiebels des Gewandhauses und des Platzes an der Martinikirche war das erste Projekt nach den Vorzeichen des Denkmalvertrags. Foto: Peter Sierigk
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Vereinbarung zwischen der Richard Borek Stiftung und der Stadt Braunschweig wird um weitere sechs Jahre verlängert.

Wenn es noch eines Hinweises bedurft hätte, wie segensreich die Richard Borek Stiftung für die Stadt Braunschweig wirkt, dann wäre dieses besondere Jubiläum bestens dafür geeignet gewesen: Seit genau 25 Jahren auf den Tag genau am 9. Oktober 1994 existiert die Vereinbarung zwischen der Stiftung und der Stadt Braunschweig, die die finanzielle Förderung von Sanierungen an denkmalgeschützten Bauten regelt.

In dem so genannten Denkmalvertrag heißt es, dass die Stiftung ein Drittel der Gesamtsumme pro Jahr beisteuert. Die Stadt trägt demnach zwei Drittel. Nach Möglichkeit werden weitere Partner gesucht, etwa die Deutsche Stiftung Denkmalpflege, um größere Vorhaben realisieren zu können. Der Vertrag wurde aktuell zum fünften Mal um weitere fünf Jahre verlängert.

Wunsch der Richard Borek Stiftung ist es grundsätzlich, durch ihr eigenes finanzielles Engagement weitere Investitionen auszulösen. Gelungen ist das beispielsweise bei der Restaurierung des „Jödebrunnens am Hohen Tore“, der Braunschweig von 1345 bis 1865 mit frischem Wasser versorgte. Bei der in diesem Jahr abgeschlossenen Sanierung der Zaunanlage der Villa Salve Hospes versammelten sich mit dem Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Niedersächsische und die Braunschweigische Sparkassenstiftung sowie die Bingo Umweltstiftung sogar gleich fünf weitere Partner. Ziel erreicht, heißt es da bei der Richard Borek Stiftung zufrieden.

Der Denkmalvertrag war zunächst eine Erweiterung der Vereinbarung für natur- und grünflächenbezogene Projekte, die bereits 1993 in Kraft getreten war. Im Jahr 2002 folgte ein weiterer Vertrag mit der Stadt über die gemeinsame finanzielle Förderung von Sanierungen an denkmalgeschützten Bauten und Anlagen in privatem oder kirchlichem Eigentum. Auch er wird in diesem Oktober fortgeschrieben. Seit dem ersten Kontrakt mit der Stadt hat die Richard Borek Stiftung denkmalpflegerische Initiativen mit insgesamt 2,5 Millionen Euro gefördert. Laut Vertrag obliegt jeweils der Stadt die Verantwortung für die Konkretisierung der Inhalte und Details der einzelnen Förderprojekte.

„Richard Borek hat sich in den vergangenen Jahrzehnten durch zahlreiche außergewöhnliche Initiativen in vielen Bereichen des städtischen Lebens eingebracht und dabei nachhaltig zum Wohl der Stadt Braunschweig gewirkt. Immer wieder hat er Impulse gegeben, Finanzierungen ermöglicht oder sich mit großem Engagement für die Umsetzung von Projekten nachhaltig eingesetzt“, lobte Oberbürgermeister Ulrich Markurth im Rahmen der Verleihung der Ehrenbürgerschaft. In Bezug auf den Denkmalvertrag sagte er: „Die Stadt Braunschweig und ihr Erscheinungsbild profitieren in besonderem Maße hiervon.“ Zum Zeitpunkt der ersten Vereinbarung zwischen Stadt und Stiftung war noch Werner Steffens Oberbürgermeister und Jürgen Bräcklein Oberstadtdirektor.

Die Stiftung gab seinerzeit die Initialzündung, mehr für die Denkmalpflege in Braunschweig zu tun. Die Stadt war damals stark in den „roten Zahlen“ und hätte wohl von sich aus, die Priorität nicht gesehen. Bereits 1982 hatte Richard Borek, dessen stetes Engagement für Braunschweig nach eigener Aussage eine „Herzensangelegenheit“ ist, aber den damaligen Denkmalpfleger der Stadt Braunschweig, Udo Gebauer, gefragt, wie seine Stiftung sich in der Denkmalpflege einbringen könne. Daran erinnerte der frühere IHK-Hauptgeschäftsführer Bernd Meier in seiner Laudation anlässlich der Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Richard Borek im Frühsommer dieses Jahres.

Erforderlich sei zunächst ein Verzeichnis der Baudenkmale in der Stadt, antwortete Gebauer; und die Richard Borek Stiftung förderte die gestellte Aufgabe. In den Jahren von 1989 bis 1992 erfassten bis zu fünf Architekten und Kunsthistoriker den älteren Gebäudebestand Braunschweigs. 1992 lag schließlich der Vorschlag für ein Denkmalverzeichnis vor. 1993 erschien der erste und 1996 der zweite Band der Braunschweiger Denkmal-Topografie.

Die Restaurierung des Westgiebels des Gewandhauses mit dem Platz an der Martinikirche war 1994 das erste Projekt unter den Vorzeichen des Denkmalvertrags. Es folgten der Obelisk am Löwenwall, der Heinrichsbrunnen auf dem Hagenmarkt, das Gauß-Denkmal, mehrfach die Villa Salve Hospes (Fassade, Rotundentreppenhaus, Zaunanlage), die Torhäuser Helmstedter Straße, Wendenstraße und Humboldtstraße, der Obelisk in Ölper, der Löwenbrunnen an der Katharinenkirche, das Olfermann-Denkmal und der Jödebrunnen.

Im Rahmen des Grünflächchenvertrags wurden der Richmondpark, der Museumspark, der Theaterpark, der Inselwallpark, der Prinz-Albrecht-Park, das Wildgehege Riddagshausen, das Arboretum in Riddagshausen, der Gaußberg, der Mittelstreifen der Jasperallee und zuletzt der Bürgerpark sowie die Friedhöfe St. Petri, St. Ulrici, St. Martini, St. Andreas, St. Katharinen und der Reformierter Friedhof  saniert.

Darüber hinaus wurden unzählige private Sanierungen an denkmalgeschützten Bauten untertstützt.

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